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ARTIKEL |
vom 26.04.2005
Berlin: Gauweilers
Klage gegen die EU-Verfassung ist chancenlos
Berlin
(ddp). Die Bundesregierung sieht einer möglichen
Verfassungsklage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen die
Ratifizierung der EU-Verfassung gelassen entgegen.
Vize-Regierungssprecher Thomas Steg sagte gestern in Berlin: „Die
Klage von Herrn Gauweiler hat keine Chance auf Erfolg.“ Der
europapolitische Sprecher der Grünen, Rainder Steenblock,
kritisierte die „anhaltende Stimmungsmache der CSU“ gegen die
EU-Verfassung. CDU-Generalsekretär Volker Kauder betonte, dass die
CDU als „die Europa-Partei“ weiter hinter dem EU-Verfassungsvertrag
stehe und auch ihre Zustimmung geben werde. Steg betonte, die
Bundesregierung gehe davon aus, dass die rechtlichen Grundlagen in
Deutschland für die Behandlung der EU-Verfassung in Bundestag und
Bundesrat vor dem Verfassungsgericht Bestand hätten. Das Grundgesetz
sei hier ganz eindeutig. Er sehe auch nicht die Gefahr einer
Verzögerung im Ratifizierungsprozess, sondern rechne weiter damit,
dass der Bundestag am 12. Mai und der Bundesrat am 27. Mai über die
EU-Verfassung beschließen werden. Gauweiler will per
Verfassungsklage eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung
erzwingen. Die EU-Verfassung habe künftig absoluten Vorrang vor dem
Grundgesetz. Artikel 146 des Grundgesetzes sehe aber vor, dass das
Grundgesetz erst dann außer Kraft gesetzt werden dürfe, wenn das
deutsche Volk einer neuen Verfassung in freier Entscheidung
zustimmt, argumentierte Gauweiler. Dies könne nur in einer
Volksabstimmung geschehen. Der Bundestag könne den Wählern dieses
Recht nicht nehmen. Deshalb müsse es wie in Frankreich eine
Volksabstimmung über die EU-Verfassung geben.
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