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vom 26.04.2005


Berlin: Gauweilers Klage gegen die EU-Verfassung
ist chancenlos





Berlin (ddp). Die Bundesregierung sieht einer möglichen Verfassungsklage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen die Ratifizierung der EU-Verfassung gelassen entgegen. Vize-Regierungssprecher Thomas Steg sagte gestern in Berlin: „Die Klage von Herrn Gauweiler hat keine Chance auf Erfolg.“ Der europapolitische Sprecher der Grünen, Rainder Steenblock, kritisierte die „anhaltende Stimmungsmache der CSU“ gegen die EU-Verfassung. CDU-Generalsekretär Volker Kauder betonte, dass die CDU als „die Europa-Partei“ weiter hinter dem EU-Verfassungsvertrag stehe und auch ihre Zustimmung geben werde.
Steg betonte, die Bundesregierung gehe davon aus, dass die rechtlichen Grundlagen in Deutschland für die Behandlung der EU-Verfassung in Bundestag und Bundesrat vor dem Verfassungsgericht Bestand hätten. Das Grundgesetz sei hier ganz eindeutig. Er sehe auch nicht die Gefahr einer Verzögerung im Ratifizierungsprozess, sondern rechne weiter damit, dass der Bundestag am 12. Mai und der Bundesrat am 27. Mai über die EU-Verfassung beschließen werden. Gauweiler will per Verfassungsklage eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung erzwingen. Die EU-Verfassung habe künftig absoluten Vorrang vor dem Grundgesetz. Artikel 146 des Grundgesetzes sehe aber vor, dass das Grundgesetz erst dann außer Kraft gesetzt werden dürfe, wenn das deutsche Volk einer neuen Verfassung in freier Entscheidung zustimmt, argumentierte Gauweiler. Dies könne nur in einer Volksabstimmung geschehen. Der Bundestag könne den Wählern dieses Recht nicht nehmen. Deshalb müsse es wie in Frankreich eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung geben.



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