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Stoiber kündigt Europa-Gesetz zur Stärkung des Bundestags an

Bayerischer Ministerpräsident unzufrieden mit Zugeständnissen des Kanzlers - Gauweiler will in Karlsruhe erneut gegen EU-Verfassung klagen

von Ansgar Graw und Joachim Peter

Peter Gauweiler (CSU) hält die EU-Verfassung für grundgesetzwidrig
Peter Gauweiler (CSU) hält die EU-Verfassung für grundgesetzwidrig
Foto: AP

Berlin - Scharfe Kritik an der Europapolitik von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) geübt. Daß sich der Kanzler weigere, den Bundestag stärker in die Europapolitik einzubinden, sei "antiquierte Politik", sagte Stoiber der WELT. "Moderne Politik wäre es, eine breite Öffentlichkeit für Themen, die uns alle betreffen, dadurch herzustellen, daß das deutsche Parlament verstärkt und frühzeitig eingebunden wird", sagte der CSU-Chef. Daß der Kanzler dies den Ländern zugesagt habe, sei zwar "ein erfreulicher Schritt, aber er reicht ganz und gar nicht aus". Stoiber kündigte an, die Union werde als einen der ersten Schritte nach einer Regierungsübernahme im Bund ein "Gesetz zur Ausweitung der Mitwirkungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union" realisieren. Einen entsprechenden Entwurf hatte die Union im Januar in den Bundestag eingebracht.

Schröder hatte den Ländern am Donnerstag im Gespräch mit Ministerpräsidenten von SPD, CDU und CSU Zugeständnisse gemacht. Unter anderem versprach er, die Definition von Vorhaben, mit denen der Bundesrat befaßt werden soll, auszuweiten. Außerdem soll die Länderkammer an der Wahl von Richtern des Europäischen Gerichtshofs beteiligt werden.

Der sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) sagte der WELT, er befürworte den Vorstoß Stoibers. "Allerdings will ich nicht für den Bundestag sprechen", so Milbradt weiter. Das tat hingegen der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag. Die Länder hatten sich bereits im Maastricht-Vertrag 1992 "Mitwirkungsrechte gesichert, die jetzt noch einmal ausgebaut werden", so Müller. Die Ministerpräsidenten hätten sich "vom Kanzler kaufen lassen, während sie den Bundestag mit seinen berechtigten Forderungen im Regen stehen lassen", kritisierte der Abgeordnete.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler will abermals Verfassungsklage gegen die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages in Bundestag und Bundesrat einlegen. "Ich halte es nach wie vor für offenkundig, daß der Bundestag nicht mehr Rechte an die EU abgeben darf, als er selber hat", sagte Gauweiler der WELT. Er bekräftigte unter Berufung auf Artikel 146 Grundgesetz seine Forderung nach einer Volksabstimmung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag die Verfassungsbeschwerde Gauweilers aus formalen Gründen abgelehnt. Dieser habe nicht die Befugnis, gegen die Abstimmung im Bundestag zu klagen, argumentierten die Richter. Das Gesetz existiere schließlich noch gar nicht. Gleich nach der Zustimmung von Bundesrat und Bundestag könne er jedoch dagegen per Verfassungsbeschwerde vorgehen.

Der CSU-Politiker wertete die Entscheidung als Teilerfolg: "Jetzt ist endgültig klar: In Deutschland wird der europäische Verfassungsvertrag nicht in Kraft treten, bevor das Bundesverfassungsgericht seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz nicht auf Herz und Nieren überprüft hat." Das Gericht habe "unmißverständlich dargelegt, daß eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz möglich ist". Die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage bezeichnete der Rechtsanwalt als "besonders ungute Inszenierung", die darauf abziele, "mit dem Bundestagsbeschluß Wirkung im Nachbarland Frankreich zu erzeugen". Daß "ausgerechnet das Land, das seinen Bürgern eine freie Abstimmung über die Verfassung vorenthält, sein Nachbarland beeinflussen will, wenn es seine Bürger befragt, ist schon kurios", so Gauweiler.

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Alle Artikel vom 30. April 2005

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