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Datum: 10.05.2005 14:01:16 Autor: Aegir
re:
Politiker haben gar nicht das Recht, Deutschland
am Volk vorbei an Brüssel zu verschwerbeln. Dazu muß man nur Artikel 146 GG
kennen "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit ... , die voon dem
deutschen Volke in freier Selbstentscheidung beschlossen worden ist."
Wir wurden nie gefragt. Sämtliche Entscheidungen zur EU sind irgendwo
zwischen den Wahlen zustande gekommen und jetzt glaubt man, liegtimiert zu sein,
im Hinterzimmer den Sack zumachen zu können.
Schon die
Maastricht-Verträge halte ich für illegal, deswegen würde ich an einer
Volksabstimmung über eine EU-Verfassung gar nicht teilnehmen. Damit würden die
nämlich hintenrum leaglisiert.
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Datum: 10.05.2005 13:37:59 Autor: WH
Fest steht
wenn der Bundestag die neue Verfassung
beschließt, ohne das Volk zu befragen, dann war 2002 die letzte Bundestagswahl,
an der ich teilgenommen habe.
An den EU Wahlen nehme ich schon lange
nicht mehr teil.
Gruß WH
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Datum: 10.05.2005 05:21:53 Autor: orlev
60 Jahre nach der Abstimmung über das Grundgesetz zeigt der
Bundestag wie tief er seiner Bevölkerung mißtraut durch die
Kritik an der Rede von Herrn Köhler.
Man
müsse doch viel deutlicher vor dem Rechtsextremismus warnen, vor der Unvernunft.
Damals, als über das Grundgesetz abgestimmt wurde, drückte Heinrich von
Brentano sein Empfinden aus, indem er sagte:
Hoffen wir auf den Tag, an
dem "das ganze deutsche Volk in wahrhaft freier Willensentfaltung seine eigene
Staatsform und sein eigenes Staatsgrundgesetz frei und unabhängig wird
beschließen können"
Heute 60 jahre nach der Abstimmung über das
Grundgesetz hat sich ein Bundestag entschieden aus Angst vor seiner Bevölkerung
eine neue Verfassung im elitären Kreis weniger zu bestimmen. Nicht Hoffnung,
nicht Vertrauen, sondern Bange bestimmen.
Auch dies sagt viel aus, wo
wir heute stehen und wie wenig Erinnerung eine kleine Gruppe an Politikern an
die Wurzeln unserer Demokratie, an die Geschichte unseres Grundgesetzes haben.
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Datum: 09.05.2005 23:35:38 Autor: orlev
8.5.1949 53 gegen 12 Stimmen für das Grundgesetz, Claudia Roth
fordert hingegen Verfassungsdiktatur
es ist mal wieder belustigend
gestern
lobten wir uns ob unserer Reife unserer Demokratie.
aber unsere
Verfassungen scheinen uns immer noch von oben befohlen werden zu müssen. So reif
sind wir also noch nicht.
Damals am 8.5.1949 stimmten 53 für das
Grundgesetz, 12 gegen das Grundgesetz. Immerhin eine erstaunliche
Meinungsvielfalt zur damaligen Zeit.
Heute hingegen fordert man bei der
EU-Verfassung Einstimmigkeit, allen voran fordert dies Claudia Roth.
Was
für eine EU-Verfassung, die einen solch hohen Anspruch an Uniformität vom
Bundestag einfordert.
Deswegen von unten ein wenig Erinnerungs-Nachhilfe
von die da im Bundestag:
Heinrich von Brentano (CDU): Hoffnung auf den
Tag, an dem "das ganze deutsche Volk in wahrhaft freier Willensentfaltung seine
eigene Staatsform und sein eigenes Staatsgrundgesetz frei und unabhängig wird
beschließen können"
Tja. Davon wollen die da im Bundestag nicht´s
wissen, ääh, sagen wir, davon wissen die Ungebildeten da im Bundestag nichts.
Mit der EU-Verfassung wählen die da im Bundestag uns ein neues
Staatsgrundgesetz, aber von wahrhaft (was meinte wohl Brentano mit wahrhaft ?)
freier Willensentfaltung für das ganze deutsche Volk ist keine Rede.
Und
leider wird das deutsche Volk auch in keinster Weise über die EU-Verfassung
aufgeklärt.
Wir erleben nur etwas, das man Verfassungsdiktatur nennen
kann. Uniformiertheit in seiner feinsten Entfaltung.
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Datum: 08.05.2005 15:21:35 Autor: Aegir
Viele Bürgerinitiativen haben sich entwickelt, das ganze Land
diskutiert über die Verfassung. Und hier? Nichts.
Dabei ist diese Verfassung das "wichtigste Buch
Europas" (taz), denn "die (EU-)Verfassung und das von den Organen der Union ...
gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten." (Artikel I-6)
xxxxx://de.indymedia.org/2005/05/115242.shtml
So richtig
unverständlich ist das nun wirklich nicht, denn bei uns wird im Pantheon ... äh
Parlament über die EU-Verfassung entschieden, unser Urteil fällt sozusagen wie
Mana vom Himmel.
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Datum: 02.05.2005 01:16:28 Autor:
EinCDU-Wähler
Fernmeldegeheimnis fehlt in EU-Verfassung ebenfalls!
Wie ich eben sah, fehlt in der EU-Verfassung
in der vorliegenden Form sogar das sehr
wichtige Grundrecht des Art. 10
GG, welcher
das Post- und Fernmeldegeheimnis garantiert,
welches seit
der Preussischen Verfassung von
1848 Bestandteil von Verfassungen in
Deutschland war.
Ich finde es unerhört, dass es in dem
endgültigen
Entwurf scheinbar fehlt.
In Zeiten, in welchen Schily und Zypries
eine Vorratsdatenspeicherung von sämtlichen
Fernmeldedaten aller Bürger
am Bundestag
vorbei über die EU durchsetzen wollen und
Vorschriften zur
Inneren Sicherheit verstärkt
von der EU erlassen werden,
erscheint dies
ganz besonders fatal.
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Datum: 02.05.2005 01:04:48 Autor:
EinCDU-Wähler
@A. Pflug: Aus dem Entwurf
>Könnten Sie mir bitte die entsprechenden
Stellen aus dem Verfassungsentwurf nennen?
Die Einschränkungen der
Grundrechte sind in
der EU-Verfassung in Art. II-112 geregelt.
Danach
können alle Grundrechte in gleicher
Weise sehr weitgehend eingeschränkt
werden.
Im Grundgesetz ist das anders. Hier sind in
den
Grundrechtsartikeln (etwa Art. 5 Abs. 2 GG)
ausdrücklich gesetzliche
Einschränkungsmöglichkeiten genannt, wonach
relativ leicht Einschränkungen
möglich sind.
Bei Grundrechten, die sehr weitgehend gewährt
werden (etwa
Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG),
fehlt eine solche ausdrückliche
gesetzliche
Einschränkungsmöglichkeit.
Selbst ein Strafgesetz, das eine
bestimmte
Handlung als Straftat mit Haftstrafen ahndet,
hat nach der
Rechtsprechung des BVerfG nicht
automatisch Vorrang vor dem Grundrecht, wenn
die
Handlung zum Schutzbereich des Grundrechts
auf Kunstfreiheit gehört.
Vielmehr muss
in so einem Fall zwischen Grundrecht und
gesetzlich
geschütztem Gut abgewogen werden.
In der EU-Verfassung ist das anders
und alle
Grundrechte sind in gleicher Weise einschränkbar.
Dies könnte
in der Weise genutzt werden, dass
in Zukunft wichtige Grundrechte wie
Forschungsfreiheit so leicht beschränkt werden
können, wie heute in das
Grundrecht auf
Meinungsfreiheit laufend immer stärker
eingegriffen wird.
Z.B. könnte jemand auf die
Idee kommen, auch die Verwendung relativ
harmloser Stoffe selbst in der Forschung zu
verbieten. Nach dem
Grundgesetz ist dies
nur möglich, wenn die Verwendung die Gesundheit
Dritter gefährden würde. Dies ist in der Regel
ausgeschlossen und
deshalb auch kein solches Verbot
für Forschung in einem Labor möglich.
Begehrlichkeiten für so ein Verbot bestanden
jedoch bereits.
Nach
der EU-Verfassung wäre dies dann jedoch bereits
möglich, wenn der
EU-Umweltkommissarin ein Stoff
zu gefährlich erscheint und dies beschlossen
wird. Das ist ein erheblicher Unterschied.
Lediglich der Schutz des
Wesensgehalts
eines Grundrechts aus Art. 19 GG ist in Art. II-112 Abs. 1
zu finden. Das Zitiergebot fehlt jedoch.
Insofern kann ein
missverständlich ausgedrückter
Passus in einer Verordnung dann von einem
Richter als zulässige Grundrechtseinschränkung
selbst dann ausgelegt
werden, wenn die
Formulierung ganz anders gedacht war und
die Verordnung
nach dem Willen des
Gesetzgebers nie in dieses Grundrecht
eingreifen
sollte.
Insofern ist auch dies höchst problematisch.
Ein
zusätzlicher Schutz der Grundrechte
ist nur in Abs. 6 zu finden, der ohne
dies
ausdrücklich zu nennen auf landesspezifische
Rechtsvorschriften
verweist, worunter
ich auch das Grundgesetz verstehen würde.
Dennoch
bleibt das Problem, dass lt.
EU-Verfassung eine zu weit reichende
Einschränkungsmöglichkeit besteht.
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Datum: 01.05.2005 23:59:12 Autor: orlev
rot-grün: Bundestag entmachtet, Unternehmer
Milliardensteuergeschenke
erstaunlich, wie sich Deutschland in wenigen
jahren rot-grün verändert hat und ohne dass, dies die Bevölkerung so richtig
mitbekommen hat.
Dazu eine Bevölkerung, die nicht einmal die Augenbrauen
kurz anhebt, wenn wieder von einem neuen Militäreinsatz deutscher Soldaten im
Ausland die Rede ist.
Erstaunlich. Erstaunlich.
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Datum: 01.05.2005 23:44:17 Autor: orlev
von 23.167 Gesetzen sind 19 000 aus Brüssel, das die
offizielle Auskunft der Bundesjustizminsterin
auf ein Anfrage, wieviele Gesetze bereits in
Brüssel entschieden werden und wieviele überhaupt noch im deutschen Bundestag.
1998 bis 2004 umfasste der Zeitraum, der untersucht wurde.
Das
entspricht einer nationalen Entmachtung, ohne dass das Volk darüber informiert
wurde.
Die EU-Verfassung wird diese Verlagerung nach Brüssel weiter
stärken. Zumindest wäre es anständig, man würde die Bevölkerung darüber
informieren.
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Datum: 29.04.2005 14:38:23 Autor: Aegir
re: beispiele
Was halten Sie davon, sich mal ein bißchen kundig
zu machen, anstatt sich von anderen alles hinterzutragen zu lassen?
Sie
interessieren sich scheint's ohnehin nicht für Sachverhalte, denn unter jedes
Posting setzen Sie einzig ihre monotone Aufforderung nach Beispielen, selbst
wenn Sie vom Vorredner genannt worden waren.
Grundwissen: Der
Maastrichtvertrag "bildet die vertragliche Grundlage zur Gründung der
Europäischen Union (EU) und sieht eine umfassende Reform des europäischen
Gemeinschaftsrechts vor. Wirtschaftlich und politisch sollen die Beziehungen der
Mitgliedstaaten verdichtet werden. " ( Ausszug aus dem 1992 ratifizierten
Vertrag zu Maastricht )
- Daraus läßt sich alles europäische Recht
ableiten.
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Datum: 28.04.2005 22:04:24 Autor: Axel Pflug
EinCDU-Wähler
> Was mich sehr störte, war die Tatsache, dass
jedes Grundrecht offenbar fast beliebig in gleicher Weise (wie
heute in
Deutschland das Grundrecht auf Meinungsfreiheit) per Gesetz sehr weitgehend
beschränkt werden kann, während im GG einige Grundrechte wie Forschungsfreiheit
von verfassungsimmanenten Schranken abgesehen schrankenlos garantiert werden.
> Mich störte auch, dass möglicherweise sogar der Wesensgehalt eines
Grundrechts per Gesetz angetastet werden kann (was u.a. nach Art. 19 GG
unzulässig wäre. Offenbar ist nichtmal ein Zitiergebot wie im GG (ebenfalls Art.
19) vorgesehen.
Könnten Sie mir bitte die entsprechenden Stellen aus dem
Verfassungsentwurf nennen?
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Datum: 27.04.2005 00:57:58 Autor:
EinCDU-Wähler
@Axel Pflug: Feine Probleme im Entwurf der EU-Verfassung
Axel Pflug schrieb:
>Dann müßte es ja ganz
einfach sein, ein solches Recht zu nennen.
Ich hatte leider nur vor
längerer Zeit
Gelegenheit, kurz den Entwurf zur EU-Verfassung
auf einige
besonders wichtige Grundrechte
zu überprüfen und zu überfliegen.
Was
mich sehr störte, war
die Tatsache, dass jedes Grundrecht offenbar
fast
beliebig in gleicher Weise (wie
heute in Deutschland das Grundrecht auf
Meinungsfreiheit) per Gesetz sehr weitgehend beschränkt werden
kann,
während im GG einige Grundrechte wie
Forschungsfreiheit von
verfassungsimmanenten
Schranken abgesehen schrankenlos garantiert
werden. Mich störte auch, dass möglicherweise
sogar der Wesensgehalt
eines Grundrechts per
Gesetz angetastet werden kann (was u.a. nach
Art.
19 GG unzulässig wäre. Offenbar ist
nichtmal ein Zitiergebot wie im GG
(ebenfalls Art. 19) vorgesehen.
Wenn diese Befürchtungen zutreffend
sind,
dann ist es z.B. unter einem Vorwand möglich,
zentrale
Grundrechte, wie wir sie heute aus
im Grundgesetz kennen, per Gesetz unter
einem Vorwand fast völlig zu unterhöhlen.
Es wäre dann ebenso möglich,
dass ein Richter
eine missverständlich formulierte Passage
in einem
Gesetz als zulässige
Grundrechtseinschränkung (etwa des
Fernmeldegeheimnisses
oder der Unverletzlichkeit der Wohnung)
interpretiert, obwohl der Gesetzgeber dies
nie beabsichtig hatte, dass
also ein Richter
und nicht der Gesetzgeber Grundrechte
einschränkt.
Problematisch könnte auch folgender Konstrukt
sein, der im Bereich
von EU-Richtlinien und
Verordnungen zur Inneren Sicherheit gelten soll:
Hier soll angeblich nicht das EU-Parlament
entscheiden sondern die
Entscheidung den
Regierungen (im Ministerrat) vorbehalten bleiben
und
die nationalen Parlamente dann zur
Ausführung verdonnert sein, selbst wenn
die
Regelungen im Widerspruch zum Grundgesetz stehen
würden. Mir gefällt
überhaupt nicht, dass
so letztlich Regierungen und nicht ein
Parlament
Gesetze (wie z.B. EU-Verordnungen)
verabschieden können.
Ich denke,
so geht es nicht und dieser Entwurf
müsste, wenn er solche Mängel
tatsächlich noch
besitzt, dringend nachgebessert werden.
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Datum: 26.04.2005 23:43:09 Autor: HW2000
Hoffnung
Richtig, orlev. Ich hoffe auf die Franzosen. Wenn
wir unterwürfig waren, haben die Franzosen sich aufgelehnt. Ich hoffe, dass sich
das jetzt wiederholt. Die Franzosen dürfen über die Verfassung abstimmen, wir
nicht. Deswegen: Vive la France!
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Datum: 26.04.2005 22:26:40 Autor: orlev
re WH was für eine Ironie, wenn der deutsche Bundestag erst
die Ablehnung des französischen Volkes festigen würde
Jetzt wo sich die Ja-Zustimmung in der
französischen Bevölkerung mehrt, könnte das Signal einer überwältigenden
Zustimmung aus Deutschland diejenigen nochmals daran erinnern, dass sie nun
wirklich das allerletzte Bollwerk sind, die noch für ein würdevolles Europa
standhalten. Und es sind gerade Franzosen, die bewiesen haben, das sie auf den
Barrikaden gegen so manche Übermacht noch standhalten, wenn andere bereits
davonlaufen.
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Datum: 26.04.2005 21:40:08 Autor: WH
EPD
Grüne 100 %, SPD 100 %, CSU CDU 98 %
Ja-Stimmen>
EPD: Einheitspartei Deutschlands.
Die sollten
sich zur EPD zusammen tun. Der Rest wird verboten. Die lästigen Wahlen konnten
entfallen. Der Wahlkampf würde jedenfalls entscheidend billiger.
Das
Ergebnis voraussagbar. Das nützt dann vielleicht dem Standort.
Gruß WH
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Datum: 26.04.2005 21:17:52 Autor: orlev
Grüne 100 %, SPD 100 %, CSU CDU 98 % Ja-Stimmen
so sieht es im Moment aus.
Man sollte
sich nochmal bei einem Medienberater kundig machen.
Sinn ist ja die
entsprechende Motivierung der französischen Bevölkerung. 96 % Ja-Stimmen, das
hat einen unangenehmen Beigeschmack in einer Demokratie. Eine solche Zahl könnte
bei der französischen Bevökerung das gegenteil an Absicht bewirken. Das
Verständnis um die Sorgen und Ängste der kleinen Menschen, das eigene Ringen
zwischen den Positionen sollte wirkungsvoller zum Ausdruck kommen.Man sollte
einen Wert um die 80 % anpeilen. Ich denke, das ist sinnvoller.
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Datum: 26.04.2005 05:19:41 Autor: orlev
re Axel Pflug da Fraktionszwang herrscht, bestimmen
letztendlich eine Handvoll Politiker die Abwahl des Grundgesetzes
nicht nur, dass die Bevölkerung nicht aufgeklärt
wird über die EU-Verfassung, nicht nur, dass Fischer sich nir für das Konkrete
in der EU-Verfassung Zeit genommen hat, nicht nur, dass das Volk nicht zur
EU-Verfassung gefragt wird, nein, da Fraktionszwang herrscht, bestimmen wenige
Politiker über die Abwahl des Grundgesetzes.
Die Abgeordneten der Grünen
haben erst Meads zugestimmt. Dies zeigt, wie wenig Eigenwillen und
Eigenbehauptungswillen noch bei den Abgeordneten vorhanden ist.
Nein, es
ist nicht richtig, wenn so wenige hier solch weitreichende Entscheidungen für
sich alleine in Anspruch nehmen.
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Datum: 25.04.2005 22:27:02 Autor: Axel Pflug
orlev
> 1. Gemäß welcher Verfassung muss ein
Verfassungsgericht Gesetze prüfen ?
> 2. Wie bindend ist die
EU-Verfassung ?
> Selbst solch konkreten Fragen werden nicht gestellt.
Lesen Sie einmal beim Thema Geltungsbereich nach.
> Statt
dessen, Verleumdung der Hinterfrager.
Welche Verleumdungen?
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Datum: 25.04.2005 22:25:29 Autor: Axel Pflug
orlev
Artikel III-144:
"1. Um einen Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele der Artikel III 14 und III 116 zu leisten und den
Bürgern der Union, den Wirtschaftsbeteiligten sowie den regionalen und lokalen
Gebietskörperschaften in vollem Umfang die Vorteile zugute kommen zu lassen, die
sich aus der Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen ergeben, trägt die Union
zum Auf und Ausbau transeuropäischer Netze in den Bereichen der Verkehrs ,
Telekommunikations und Energieinfrastruktur bei.
2. Die Tätigkeit der
Union zielt im Rahmen eines Systems offener und wettbewerbsorientierter Märkte
auf die Förderung des Verbunds und der Interoperabilität der einzelstaatlichen
Netze sowie des Zugangs zu diesen Netzen ab. Sie trägt insbesondere der
Notwendigkeit Rechnung, insulare, eingeschlossene und am Rande gelegene Gebiete
mit den zentralen Gebieten der Union zu verbinden.!"
Nix verboten.
Und ob Sie Ihre Behauptungen von Christiansen haben oder nicht, ist mir
herzlich egal.
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Datum: 25.04.2005 22:22:05 Autor: orlev
Fischer konnte sich nicht um die Visa-Problematik kümmern,
aber um die EU-Verfassung schon ?
Auch dies muss man hinterfragen.
Hatte
dieser Fischer wirklich die Sorgen der Menschen im Blick und hatte dieser
Fischer auch genügend Zeit und Kraft in die EU-Verfassung gesteckt, wie es
notwendig gewesen wäre ? Der Fischer, der zugibt keine Zeit und keine Kraft und
keinen Blick für die Visa-Fragen gehabt zu haben, weil er mit globalen Aufgaben
beschäftigt war. Dieser Fischer, den der Kanzler mal so auf die Schnelle aus
Verpflichtung für einen Wahlsieg 2002 den Posten in dem EU-Konvent gab und damit
einen jahrlangen Verfassungsexperten ersetzte. Konnte sich dieser Fischer
überhaupt richtig damit beschäftigen oder kann ein Minister grundsätzlich alles
ohne jede Voraussetzung und jahrelange Einarbeitungsphase.
Entspricht
dieser galoppierende parteipolitisch motivierte Personal-Wechsel der
Verantwortung und der Ernsthaftigkeit, die diese EU-Verfassung verlangt ?
Nein. Fischer brachte es zwar weiter in seiner sammlung der Ehrenwimpel, die
Verfassung brachte es allerdings um einen erfahrenen EU-Verfassungsexperten.
Auf seine Arbeit im EU-Konvent gefragt, antwortet Fischer stets:
"Jetzt dürfe man sich nicht in Einzelheiten verlieren"
Und hier
sollen wir Vertrauen haben ?
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Datum: 25.04.2005 22:09:53 Autor: orlev
Nach der Verfassung wird Camilla Königin, und dies gilt auch
für die EU-Verfassung
zur Zeit aber wollen uns Sozialdemokraten und
deutsche Gewerkschaften einreden, die EU-Verfassung sei doch keine "richtige"
Verfassung. Man müsse das nicht so ernst nehmen, was da so drin steht. man könne
mal so den einen oder anderen Artikel per Richtlinie außer Kraft setzen.
Allerdings entspricht dies nicht der Realität.
Die EU-Verfassung
wird nämlich herrschende Königin über alle nationalen Verfassungen sein, so wie
Camilla Königin von Großbritannien sein wird.
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Datum: 25.04.2005 21:41:09 Autor: orlev
re AxelPflug zwei einfache Fragen und nirgends liest man sie
1. Gemäß welcher Verfassung muss ein
Verfassungsgericht Gesetze prüfen ?
2. Wie bindend ist die EU-Verfassung
?
Selbst solch konkreten Fragen werden nicht gestellt.
Statt
dessen, Verleumdung der Hinterfrager.
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Datum: 25.04.2005 21:37:11 Autor: orlev
re Axel Pflug Die EU-Verfassung will Lohn- und Sozialdumping
„Die Mitgliedstaaten bemühen sich, über das
Ausmaß der Liberalisierung der Dienstleistungen, zu dem sie aufgrund des nach
Artikel III-147 Absatz 1 erlassenen Europäischen Rahmengesetzes verpflichtet
sind, hinauszugehen, falls ihre wirtschaftliche Gesamtlage und die Lage des
betreffenden Wirtschaftszweiges dies zulassen.“
Auch EU-Verfassung.
Was glauben wird losbrechen, wenn in wenigen Jahren die Übergangsfristen
vorüber sind und nach EU-Verfassung geklagt werden kann ?
Müntefering
und die deutschen Gewerkschaften sind ein ganz unehrlicher Politiker, der das
Vertrauen der Arbeiter schamlos ausnutzt, weil er Ihnen nicht die Wahrheit sagt.
Und wer kritisiert ist gegen Weltoffenheit und gegen Europa.
Nein, es sind genau die anderen, die die Idee Europa dem Volk
entfremden.
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Datum: 25.04.2005 21:26:32 Autor: orlev
re Axel Pflug Axel, das Konkrete, das Konkrete, das Konkrete
EU-Verfassung Artikel III, 144
Art. III-144
Die Beschränkungen des
freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der
Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Union als demjenigen des
Leistungsempfängers ansässig sind, sind nach Maßgabe dieses Unterabschnitts
verboten.
Ich wollte mit einigen wenigen Ausschnitten aus Christiansen
darlegen, wie sich die EU-Verfassung auf unseren Mittelstand auswirken wird.
Nehmen Sie den Artikel III, 144
Was bedeutet er ?
Er
bedeutet, dass alle Maßnahmen gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie gegen die
EU-Verfassung verstoßen und nun Länder wie Polen stillhalten können, während die
deutschen Gewerkschaften und die Sozialdemokraten den Rest an Vertrauen, den sie
bei den Arbeitern haben, mißbrauchen, um einen Eindruck zu erwecken, dem die
EU-Verfassung nicht standhalten kann. Polen kann jederzeit nach Inkrfattreten
der EU-Verfassung diese Einschränkungen wieder aufheben, da sie gegen EU-Recht
verstoßen.
Artikel III, 144 weitet sogar die
EU-Dienstleistungsrichtlinie auf Nicht-EU-Mitgliedländer aus.
Verlange
ich denn zuviel von Ihnen an Hinterfragen wenn ich sage:
Was da drin
steht, das ist auch so gemeint.
58 % der deutschen Bevölkerung fühlen
sich nicht über die EU-Verfassung informiert.
Ich kann mir nicht vorstellen,
dass das Bundesverfassungsgericht umfassend informiert ist, welche Auswirkungen
die EU-Verfassung haben wird.
Und jetzt (und das macht bitter) nutzt die
SPD und die deutsche Gewerkschaft ihr Vertrauensverhältnis zum Arbeiter, um
etwas durchzudrücken, gegen dass dann Müntefering schon am nächsten Tag wieder
scheinheilig wettern wird, man müsse genau das bekämpfen, was die SPD erst einen
Tag zuvor beschlossen hat.
Nein. Da wird unehrlich hintergangen.
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Datum: 25.04.2005 16:59:20 Autor: WH
Re-Axel
Axel,
das Bundesverfassungsgericht hat
hoffentlich etwas gegen seine Entmachtung und Degradierung.
Wenn unser
Grundgesetz letztlich von der EU-Verfassung im Zweifel ausgestochen wird, dann
bekommt das Bundesverfassungsgericht die Qualität eines Amtgerichtes.
Die nächst höhere Instanz entscheidet.
Da setze ich ganz auf die
Eitelkeit der Verfassungsrichter, die dies verhindern werden.
Gruß WH
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Datum: 25.04.2005 15:35:40 Autor: Axel Pflug
Aegir
Da steht etwas vom Ziel der Abschaffung der
einzelnen Verfassungen?
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Datum: 25.04.2005 15:11:41 Autor: Axel Pflug
WH
> wir können doch nichts machen, weder für
noch gegen die EU-Verfassung.
> Unsere Abgeordneten entscheiden losgelöst
vom Volk. Niemand kann sie hindern.
Leider.
Allerdings ist das ein
anderes Thema.
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Datum: 25.04.2005 14:56:25 Autor: Aegir
AxelPflug
Sie scheinen an partieller Blindheit zu leiden?
2. EU-Recht - Definitionen
Grundlage für die europäische
Einigung als Kernziel der Gemeinschaften ist ausschließlich das Recht. Dabei
handelt es sich um ein unabhängiges Rechtssystem, das Vorrang vor den
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften hat.
europa.eu.int/eur-lex/de/about/pap/process_and_players2.html#1
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Datum: 25.04.2005 14:53:39 Autor: WH
Re:Axel
Axel,
wir können doch nichts machen,
weder für noch gegen die EU-Verfassung.
Unsere Abgeordneten entscheiden
losgelöst vom Volk. Niemand kann sie hindern.
Wie gut, dass es die
Franzosen und die Briten gibt. Letzte Bemerkung fließt mir nur ganz selten über
die Lippen.
Aber an Frankreich und GB sieht man, dass in Demokratien der
Wille des Volkes doch noch etwas zählen kann.
Ein Beobachter der
deutschen Szene käme kaum auf diese Idee.
Gruß WH
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Datum: 25.04.2005 14:48:26 Autor: Axel Pflug
Aegir
> Ziel der Vereinheitlichung von Richtlinien,
Verordnungen, Gesetzestexten im europäischen Rahmen ist, die nationalen
Parlamente überflüssig zu machen!
Klar doch.
Und den Bundestag gibt
es auch nur, um die Länderparlamente überflüssig zu machen.
Die UNO ist
natürlich auch nur zu dem Zweck gegründet worden, Staaten überflüssig zu machen.
Und die EU verfolgt natürlich nur das Ziel, allen europäischen Völkern ihre
Identität zu nehmen.
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Datum: 25.04.2005 13:49:19 Autor: Aegir
BBL
Joachim Fest hat gestern in einem Gespräch wieder
einmal bestätigt, daß die europäischen Volker dem Hitlerismus gegenüber ganz und
gar nicht skeptisch waren, das Gegenteil war der Fall, sie haben Deutschland
noch mindestens bis 1936 und länger um das Hitlerregime BENEIDET! Warum solten
die Deutschen skeptischer sein als alle anderen?
Die Deutschen hatten
zunächst gar keinen Grund, sich gegen Hitler aufzulehnen, es ging ihnen
plötzlich unglaublich gut, Hitler hatte alle Versprechen eingelöst, die
Arbeitslosigkeit war besiegt!
Und Hitler wurde von der Times zum Men of the
World gekürt.
Die, die heute die große Klappe haben, möchte ich damals
gesehen haben, wie sie sich bei späteren Aufmärschen & Verfolgungen der SS
in den Weg gestellt hätten.
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Datum: 25.04.2005 13:31:32 Autor: Aegir
AxelPflug auflösung nationaler parlamente
### "> Wenn keine Rechte abgetreten werden
sollen, wofür brauchen wir dann eine EU-Verfassung?
Dann müßte es ja
ganz einfach sein, ein solches Recht zu nennen. "
Und dann? Geben Sie
dann zu,m daß Sie keinen blassen Schimmer von Sinn und Zweck der EU haben?
Ich kann mir ehrlch nicht vorstellen, daß sie tatsächlich so naiv sind und
glauben, wir würden keine Rechte an Brüssel abtreten! Man fühlt sich von Ihnen
für dumm verkauft!
Ziel der Vereinheitlichung von Richtlinien,
Verordnungen, Gesetzestexten im europäischen Rahmen ist, die nationalen
Parlamente überflüssig zu machen!
www.cducsu.de/section__1/subsection__6/id__3214/meldungen_druck.aspx
"Ich möchte mich zunächst auf die Frage konzentrieren, welche Rolle der
Bundestag und die nationalen Parlamente in Zukunft in einer Europäischen Union
spielen werden, in der schon heute 70 Prozent der Gesetzgebung auf europäischer
Ebene erfolgt.
Mit dem Verfassungsvertrag wird - das ist unstreitig - die
Abwanderung der Kompetenzen nach Brüssel erheblich verstärkt werden." !!!
europa.eu.int/eur-lex/de/about/pap/process_and_players2.html#1
EU-Recht DEFINITION: Grundlage für die europäische Einigung als Kernziel
der Gemeinschaften ist ausschließlich das Recht. Dabei handelt es sich um ein
unabhängiges Rechtssystem, das Vorrang vor den einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften hat. !!!
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Datum: 24.04.2005 22:46:52 Autor: Axel Pflug
orlev
Erstens habe ich wirklich keinen Bock, mir
Christiansen reinzuziehen und zweitens waren wir beim Thema EU-Verfassung.
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Datum: 24.04.2005 22:16:36 Autor: orlev
Der Mittelstand muss von der Erbschaftssteuer befreit werden,
wenn der Mittelstand
sein Unternehmen an die Erben weiterreicht.
Und das muss unabhängig von der Körperschaftssteuer gemacht werden, weil
das wichtiger ist.
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Datum: 24.04.2005 22:12:34 Autor: orlev
jetzt spricht er vom Mittelstand, er hat die Handwerksnovelle
durchgedrückt
womit nun deutsche Handwerker vom Markt weg
gedrückt werden.
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Datum: 24.04.2005 22:10:34 Autor: orlev
re Axel Pflug sehe Christiansen und schon spricht der
Mittelständler von Europa
weil dieses Europa ihm den Rahmen gibt mit seinen
rechtlichen Fakten
Das ist die Realität
Müntefering, der doch
diese EU-Erweiterung mit handwerklichen Ungenügen durchgezogen hat, der den
Beitritt von Rumänien und Bulgarien jetzt ohne Regeln durchdrückt, zieht sich
auf Sprechblasen zurück.
Die Fakten haben doch die SPD geschaffen, in
dem der Mittelstand nun sich bewegen muss.
Nein, Europa bestimmt uns und
jetzt soll der nächste Schritt vollzogen werden. Müntefering will das
Grundgesetz abschaffen. Das sind die Fakten.
Er redet und handelt
anders.
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Datum: 24.04.2005 21:50:38 Autor: BBL
Gauweiler muss man unterstützen!
Wird der EU- Verfassungsvertrag im Mai durch den
Bundestag Ratifiziert, ist das einem Volksverrat gleichzusetzen.
Hier
wird das deutsche Volk wieder durch eine Diktatorische Minderheit, gegen ihren
willen ein System aufgezwungen, das es vielleicht Jahre später wieder ausbaden
muss.
Ich bin 1955 geboren, muss aber sowie auch meine Kinder und deren
Kinder usw. für die Taten der Vorfahren bezahlen.
Ich hatte als mein
Vater noch lebte mal gefragt, konntet ihr nichts gegen die Nazis tun? Ich bekam
zur Antwort. Junge was sollte ich einzelner dagegen unternehmen, wir hatten
praktisch keine Rechte und als die meisten das gemerkt hatten war es zu spät!
Sicher du konntest aufmucken, aber dann war 100 % Sicher das du dich im
KZ als Politischer Quertreiber und als Volksverräter einer ungewissen Zukunft
ausgesetzt warst. Das in vielen fällen auch die Politischen Häftlinge mit den
Füssen zuerst dieses Etablissement wieder verließen.
Heute kann ich
meinen Vater verstehen, als er sagte Junge was konnte ich schon machen.
Und deswegen finde ich es richtig, dass der CSU-Bundestagsabgeordnete
Peter Gauweiler versucht, die Ratifizierung der EU-Verfassung im Bundestag zu
stoppen. Auch wenn er nur ein paar Mitstreiter für sich gewinnen konnte, wie den
Erlanger Rechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider. Diese Menschen müssen
wir unsere Hochachtung erweisen und sie unterstützen.
Oder wollen wir
uns später das gleiche fragen lassen, was wir unseren Eltern und Großeltern
fragten: Was habt ihr unternommen?
Gruß
BBL
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Datum: 24.04.2005 20:26:37 Autor: WH
Es wird so kommen
Der Bundestag beschließt die EU-Verfassung,
auch wenn Deutschland das einzige Land der EU bliebe, welches die
Verfassung eingeführt hätte, würde künfitg die EU-Verfassung gelten und die
Deutschen sich dieser unterwerfen.
Wir sind die geborenen Europäer. Wir
können nicht anders. Es ist wie ein Zwangsverhalten.
Gruß WH
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Datum: 24.04.2005 20:01:15 Autor: Axel Pflug
Totila
> Sagen Sie mal, Herr Pflug, für wie blöde
halten Sie Ihre Co-Diskutanten eigentlich?
Ich habe eher das Gefühl, daß
hier jemand blöd spielt. Aber vielleicht können Sie hier einmal schreiben,
welche Rechte der Bundestag an die EU abtritt.
Soweit mir bekannt, hat
jedes Bundesland in Deutschland eine eigene Verfassung. Es funktioniert.
In
den USA hat jeder Bundesstaat eine eigene Verfassung. Es funktioniert.
In beiden fällen funktioniert es, weil klar geregelt ist, wo Bundesrecht
zur Anwendung kommt und wo nicht. Derartige Regelungen sind auch in der EU
gegeben. Nur will das hier im Forum offensichtlich niemand zur Kenntnis nehmen.
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Datum: 24.04.2005 19:56:30 Autor: Axel Pflug
orlev
>> Offensichtlich kennen Sie nichtmal den
Geltungsbereich der beiden Verfassungen
> Sie meinen
>
Grundgesetz für Deutschland
> EU-Verfassung für Europa
Den
geographischen Geltungsbereich meinte ich eigentlich weniger. Dafür umso mehr
den rechtlichen Geltungsbereich.
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Datum: 24.04.2005 19:52:07 Autor: Totila
Axel Pflug - Geltungsbereich im luftleeren Raum?
Sagen Sie mal, Herr Pflug, für wie blöde halten
Sie Ihre Co-Diskutanten eigentlich?
NfU
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Datum: 24.04.2005 19:50:40 Autor: orlev
"Wenn das die Göttin Freiheit ist, die möcht' ich nicht zum
Schatze".
Das sagen heute auch viele zu diesem Europa von
oben.
Es wird ein Grundgesetz unehrlich und durch die Hintertür
"verabschiedet".
Billiglohndumping
Sozialdumping
In
Frankreich gelingt es nicht ein Volk zu überzeugen.
Vielleicht liegt es an
den nicht überzeugenden und glaubwürdigen Argumenten.
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Datum: 24.04.2005 19:43:55 Autor: orlev
re Axel Pflug Na wenn es so ist, dann am 18.Mai in der
Paulskirche
>>>>>
Offensichtlich kennen
Sie nichtmal den Geltungsbereich der beiden Verfassungen
Sie meinen
Grundgesetz für Deutschland
EU-Verfassung für Europa
Na Gott
sei Dank, dann betrifft es uns ja nicht.
Dann können doch die
Abgeordneten des deutschen Bundestages die EU-Verassung am 18.Mai in der
Paulskirche feierlich beschließen.
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Datum: 24.04.2005 19:26:09 Autor: Axel Pflug
orlev
>> Meine Frage war: Welche Rechte gibt denn
der Bundestag an die EU ab?
> Könnten Sie bitte ein Recht nennen,
welches der Bundestag an die EU abtritt?
> Da ist dieses einzelne
Recht, eine Winzigkeit gegenüber dem Umfang einer ganzen Verfassung.
WELCHES RECHT?
> Und doch weiß selbst das
Bundesverfassungsgericht nicht, welche Konsequenzen dieses EU-Gesetz, der
EU-Haftbefehl für Auswirkungen hat, wie er mit dem deutschen Grundgesetz
zusammenhängt. Und stellt genau diese Frage an die Bundesregierung: Und die
Bundesregierung antwortet mit: "Halb so schlimm"
Also überhaupt keine
verbindlichen Vereinbarungen mit anderen Staaten? Wäre die logische Konsequenz.
> Wenn aber bereits eine einzelnes Gesetz dermaßen das
Bundesverfassungsgericht umtreibt, wie groß muss dann erst das Hinterfragen des
Bundesverfassungsgerichtes sein, wenn es darum geht, dass eine zweite Verfassung
vom Bundestag in Kraft gesetzt wird. Zwei Verfassungen. Und welche wird nun in
Streitfällen zu Grunde gelegt ?
Offensichtlich kennen Sie nichtmal den
Geltungsbereich der beiden Verfassungen.
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Datum: 24.04.2005 19:08:05 Autor: orlev
re Axel Pflug Kein Recht des Grundgesetzes wird vom
EU-Verfassung außer Kraft gesetzt
Ist das ihre Antwort ?
Also muss man keine
Fragen stellen ?
Zwei Verfassungen und beide vom Bundestag voll anerkannt.
Warum dann die Diskussion in Frankreich, wenn dies so einfach ist ? Wenn
französisches Recht davon nicht betroffen ist.
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Datum: 24.04.2005 19:04:11 Autor: orlev
re Axel Pflug Sie stellen dieselben hartnäckigen Fragen, wie
das Bundesverfassungsgericht bzgl dem EU-Haftbefehl
>>>>
> Meine Frage war: Welche
Rechte gibt denn der Bundestag an die EU ab?
Könnten Sie bitte ein Recht
nennen, welches der Bundestag an die EU abtritt?
Da ist dieses einzelne
Recht, eine Winzigkeit gegenüber dem Umfang einer ganzen Verfassung.
Und
doch weiß selbst das Bundesverfassungsgericht nicht, welche Konsequenzen dieses
EU-Gesetz, der EU-Haftbefehl für Auswirkungen hat, wie er mit dem deutschen
Grundgesetz zusammenhängt. Und stellt genau diese Frage an die Bundesregierung:
Und die Bundesregierung antwortet mit: "Halb so schlimm"
Wenn aber
bereits eine einzelnes Gesetz dermaßen das Bundesverfassungsgericht umtreibt,
wie groß muss dann erst das Hinterfragen des Bundesverfassungsgerichtes sein,
wenn es darum geht, dass eine zweite Verfassung vom Bundestag in Kraft gesetzt
wird. Zwei Verfassungen. Und welche wird nun in Streitfällen zu Grunde gelegt ?
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Datum: 24.04.2005 18:08:46 Autor: Axel Pflug
Aegir
>> Meine Frage war: Welche Rechte gibt denn
der Bundestag an die EU ab?
>> Könnten Sie bitte ein Recht nennen,
welches der Bundestag an die EU abtritt? "
> Wenn keine Rechte
abgetreten werden sollen, wofür brauchen wir dann eine EU-Verfassung?
Dann müßte es ja ganz einfach sein, ein solches Recht zu nennen.
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Datum: 24.04.2005 17:31:25 Autor: Aegir
welches der Bundestag an die EU
ZITAT "> Meine Frage war: Welche Rechte gibt
denn der Bundestag an die EU ab?
Könnten Sie bitte ein Recht nennen,
welches der Bundestag an die EU abtritt? "
Wenn keine Rechte abgetreten
werden sollen, wofür brauchen wir dann eine EU-Verfassung?
EU = seit
1957 wirtschaftliche, 1993 politische Union mit Sitz in Brüssel
Ziele sind
eine gemeinsame Aussenpolitik, gemeinsame Verteidigunspolitik, usw.
Sie
scheinen den Anschluß verpaßt zu haben?
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Datum: 24.04.2005 17:15:13 Autor: Axel Pflug
orlev
> Meine Frage war: Welche Rechte gibt denn der
Bundestag an die EU ab?
Könnten Sie bitte ein Recht nennen, welches der
Bundestag an die EU abtritt?
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Datum: 24.04.2005 17:13:15 Autor: Axel Pflug
Aegir
>>> Man muß Artikel 146 GG lesen, der
ist wahrlich nicht schwer zu verstehen, dann weiß man, daß Gauweiler Recht hat.
>> Sie haben soeben bewiesen, daß Sie den Artikel 146 GG nicht
verstehen. "
> Ihre Behauptung ist so allgemein gefaßt, die läßt sich
überall drunter posten, dafür reicht ein IQ nahe Null, die bedeutet gar nichts,
außer, daß Sie sich für unglaublich wichtig halten.
Ihre Behauptung wahr
nicht präziser als meine Antwort. Warum sollte meine Antwort da besser sein.
Aber wenn Sie es wünschen: In Artikel 146 GG steht nur, unter welcher
Bedingung das GG außer Kraft gesetzt wird.
Jetzt werden Sie natürlich
behaupten, daß das GG durch eine EU-Verfassung außer Kraft gesetzt wird. Auf den
Beweis für diese Behauptung werde ich jedoch lange warten können.
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Datum: 24.04.2005 17:08:11 Autor: orlev
Feinstaub: wenn Brüssel es will, stehen alle Räder in München
still
Man kann verschiedener Standpunkte über die
Feinstaub-Anordnung sein.
Aber wir erleben:
Brüssel ordnet an
Deutschland setzt um
In deutschen Städten stehen die Räder still
Dieses Rollenverständnis wird sich erheblich verfestigen.
Es geht
nur darum, dass die Bevölkerung darüber informiert wird und nicht plötzlich die
Aufklärung darüber versäumt wird, weil man ja vor dem 29.05 schnell die Abwahl
des Grundgesetzes durchdrücken müsse. Die Zeit für eine Aufklärung über die
Folgen der Zustimmung zur EU-Verfassung wurde verschleppt. Aber das
Bundesverfassungsgericht hat zumindest nun die Möglichkeit den Menschen, die mit
dem Grundgesetz ehrlich verbunden sind, Zeit zu geben, damit sie darüber sich
äußern können.
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Datum: 24.04.2005 16:57:06 Autor: orlev
re Axel Pflug Geht zur Europa-Wahl, weil sehr viel bereits in
Brüssel entschieden wird
>>>
Welche Rechte gibt denn der
Bundestag an die EU ab?
Hörten wir nicht vor der letzten Europa-Wahl:
Geht zur Europa-Wahl, weil schon sehr viel in Brüssel entschieden wird.
Stimmen Sie dem zumindest zu und stimmen sie zu, dass die Annahme der
EU-Verfassung keine Nebensächlichkeit ist.
Doch ihre Frage zeigt das
Anliegen von Gauweiler und den Vorwurf an die Abgeordneten des deutschen
Bundestages auf:
Man will nicht offenlegen, was eigentlich die
Zustimmung zur EU-Verfassung bedeutet.
Die Bevölkerung ist nicht informiert.
Die Bevölkerung ist nicht eingebunden.
Dort wo, wie in Frankreich
diskutiert wird, kann anscheinend nicht überzeugt werden.
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Datum: 24.04.2005 16:28:34 Autor: Aegir
helgapur
Sie haben natürlich Recht, aber ich hatte den
Inhalt schon an anderen Stellen besprochen.
Ich wollte keine Wiederholung,
deshalb nur ein Verweis.
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Datum: 24.04.2005 16:24:18 Autor: Aegir
orlev
ZITAT "Gauweiler ist nicht gegen die
EU-Verfassung.
Er möchte nur, dass man wenigstens den Menschen sagt: Die
Abgeordneten des deutschen Bundestages ersetzen im Namen des deutschen Volkes
faktisch die deutsche Verfassung durch eine andere. Das deutsche Grundgesetz
hört dann auf zu existieren.
Nur das sagt niemand dem Volk. "
Daß man uns über Artikel 146 nicht aufgeklärt hat und wie immer im
Zusammenhang mit der EU auch bei der Verfassung auf die einsame Entscheidung des
Parlaments setzt, macht die Geschichte verdächtig.
Die EU war nie Volkes
Projekt, sondern ist ganz und gar auf politischem Mist gewachsen.
Rechtlich ist eine parlamentarische Zustimmung zur EU-Verfassung
allerdings anfechtbar, denn Artikel 146 setzt eien "freie Entscheidung des
deutschen Volkes voraus" und nicht eine des Parlaments!
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Datum: 24.04.2005 16:08:37 Autor: Aegir
AxelPflug
ZITAT "> Man muß Artikel 146 GG lesen, der ist
wahrlich nicht schwer zu verstehen, dann weiß man, daß Gauweiler Recht hat.
Sie haben soeben bewiesen, daß Sie den Artikel 146 GG nicht verstehen. "
Ihre Behauptung ist so allgemein gefaßt, die läßt sich überall drunter
posten, dafür reicht ein IQ nahe Null, die bedeutet gar nichts, außer, daß Sie
sich für unglaublich wichtig halten.
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Datum: 24.04.2005 14:01:00 Autor: Axel Pflug
Aegir
> Man muß Artikel 146 GG lesen, der ist
wahrlich nicht schwer zu verstehen, dann weiß man, daß Gauweiler Recht hat.
Sie haben soeben bewiesen, daß Sie den Artikel 146 GG nicht verstehen.
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Datum: 24.04.2005 13:59:56 Autor: Axel Pflug
Ernst
> Es ist eine Anmassung, dass der Bundestag
mehr Rechte an die EU abgeben will, als er selbst hat.
Welche Rechte
gibt denn der Bundestag an die EU ab?
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Datum: 24.04.2005 10:23:19 Autor: marcaurel
EU-Verfassung
Irgendwie könnte man den Eindruck gewinnen, wenn
man dieses Machwerk liest, dass der freie Handel und der unverfälschte
Wettbewerb in den Rang eines elementaren Menschenrechts erhoben wurden.
Als ersten Paragraphen in dieser "Verfassung" würde ich daher
ehrlicherweise vorschlagen:
"Die Rendite des Aktionärs ist unantastbar.
Sie zu schützen und zu achten ist Aufgabe aller europäischen Machenschaften"
Die Ratifizierung dieses Machwerks ist Verrat am deutschen Volk.
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Datum: 24.04.2005 10:17:36 Autor: marcaurel
EU-Verfassung
Aus der Definition und Ziele der Union
"Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit,
der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen und einen Binnenmarkt mit
freiem und unverfälschtem Wettbewerb."
Das steht in diesem Machwerk
ziemlich weit vorne, kann also nicht so ganz unwichtig sein. Ich vermisse aber
noch einen Absatz, der eine gesetzlich garantierte Mindesthöhe der
Kapitalrendite in Europa festlegt. Wie wärs denn mit 25%?
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Datum: 24.04.2005 09:46:01 Autor: orlev
Kann das Grundgesetz ohne Wissen des
Bundesverfassungsgerichtes abgeschafft werden ?
Stoiber ist mit Abgeordneten konfrontiert, die
sich das Grundgesetz nicht so einfach wegnehmen lassen.
Die SPD sagt
hingegen dem Volk nicht die Wahrheit.
Zur Zeit gibt es sogar nur noch
einen Grund, mit dem die Abschaffung des Grundgesetzes erklärt wird:
Es
muss vor dem 29.5 geschehen.
Das Bundesverfassungsgericht wird diese
übereilte Leichtfertigkeit und Oberverächtlichkeit in der Politik auf jeden Fall
stoppen. Man kann verschiedene Standpunkte haben, aber bei der Abschaffung des
Grundgesetzes sollte nicht die Verfassung in Frankreich zentraler Beweggrund
sein. Das Grundgesetz kann man schließlich nur einmal abschaffen. Wenn man das
Grundgesetz ohne das Volk abschaffen kann, ja dem Volk nicht einmal sagt, dass
das Grundgesetz abgeschafft wird, dann sollte man wenigstens fragen, ob das
Grundgesetz auch ohne das Bundesverfassungsgericht abgeschafft werden kann.
Zumindest gibt Gauweiler dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, sich
bewusst zu machen, dass das Grundgesetz übereilt über die Hintertür ohne Volk
und ohne Bundesverfassungsgericht abgeschafft wird. Mit diesem Wissen kann nun
das Bundesverfassungsgericht machen, was es will.
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Datum: 23.04.2005 22:32:59 Autor: orlev
Das Bundesverfassungsgericht wird den deutschen Bundestag
stoppen
Da bin ich mir sicher.
Bereits beim
EU-Haftbefehl hinterfragte das Bundesverfassungsgericht sehr eindringlich, warum
ein Deutscher demnächst in ein rumänisches Gefängnis zur Untersuchungshaft
ausgeliefert werden muss.
Und die deutschen Abegordneten glauben allen
Ernstes das Bundesverfassungsgericht lässt mal so durch die Hintertür das
Grundgesetz abschaffen ?
Diese Abgeordneten werden eine böse
Überraschung erleben.
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Datum: 23.04.2005 22:24:03 Autor: HW2000
Richtig
Richtig, orlev. Sie haben Recht. Uns wird unsere
"Verfassung" genommen, und niemand hat den Bürgersinn, sich dagegen aufzulehnen.
Meine letzte Hoffnung ist aber, dass die Franzosen dieses Monstrum in einer
demokratischen Volksabstimmung stoppen.
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Datum: 23.04.2005 22:12:54 Autor: orlev
zumindest sollte man einem Volk sagen, dass es in wenigen
Tagen seine Verfassung verliert
denn genau das geschieht in wenigen Tagen.
Gauweiler ist nicht gegen die EU-Verfassung.
Er möchte nur, dass man
wenigstens den Menschen sagt: Die Abgeordneten des deutschen Bundestages
ersetzen im Namen des deutschen Volkes faktisch die deutsche Verfassung durch
eine andere. Das deutsche Grundgesetz hört dann auf zu existieren.
Nur
das sagt niemand dem Volk.
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Datum: 22.04.2005 20:32:48 Autor: helgapur
Aegir Man muß Artikel 146 Grundgesetz lesen!
Dann sollten Sie den Wortlaut auch hierher
schreiben! Nicht jeder hat ein Grundgesetz. Artikel 146 GG lautet: "Dieses
Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in
Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen
worden ist."
Bonn am Rhein, am 23. Mai 1949
Dr. Adenauer Präsident des
Parlamentarischen Rates
Schönfelder 1. Vizepräsident
Dr. Schäfer 2.
Vizepräsident
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Datum: 22.04.2005 18:11:12 Autor: Aegir
Artikel 146 GG
Man muß Artikel 146 GG lesen, der ist wahrlich
nicht schwer zu verstehen, dann weiß man, daß Gauweiler Recht hat.
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Datum: 22.04.2005 15:23:03 Autor: Ernst
Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Moin,
der CSU-Abgeordnete Gauweiler legt
Organklage und Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung des
EU-Verfassungsvertrages im Bundestag ein. Schoen das es noch jemanden in den
Reihen der CDU/CSU gibt, der sich etwas traut. Es ist eine Anmassung, dass der
Bundestag mehr Rechte an die EU abgeben will, als er selbst hat.
Gruss
aus Baku
Ernst
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