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Datum: 10.05.2005 14:01:16   Autor: Aegir
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
re:

Politiker haben gar nicht das Recht, Deutschland am Volk vorbei an Brüssel zu verschwerbeln. Dazu muß man nur Artikel 146 GG kennen "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit ... , die voon dem deutschen Volke in freier Selbstentscheidung beschlossen worden ist."

Wir wurden nie gefragt. Sämtliche Entscheidungen zur EU sind irgendwo zwischen den Wahlen zustande gekommen und jetzt glaubt man, liegtimiert zu sein, im Hinterzimmer den Sack zumachen zu können.

Schon die Maastricht-Verträge halte ich für illegal, deswegen würde ich an einer Volksabstimmung über eine EU-Verfassung gar nicht teilnehmen. Damit würden die nämlich hintenrum leaglisiert.



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Datum: 10.05.2005 13:37:59   Autor: WH
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Fest steht


wenn der Bundestag die neue Verfassung beschließt, ohne das Volk zu befragen, dann war 2002 die letzte Bundestagswahl, an der ich teilgenommen habe.

An den EU Wahlen nehme ich schon lange nicht mehr teil.

Gruß WH



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Datum: 10.05.2005 05:21:53   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
60 Jahre nach der Abstimmung über das Grundgesetz zeigt der Bundestag wie tief er seiner Bevölkerung mißtraut durch die

Kritik an der Rede von Herrn Köhler.

Man müsse doch viel deutlicher vor dem Rechtsextremismus warnen, vor der Unvernunft.

Damals, als über das Grundgesetz abgestimmt wurde, drückte Heinrich von Brentano sein Empfinden aus, indem er sagte:

Hoffen wir auf den Tag, an dem "das ganze deutsche Volk in wahrhaft freier Willensentfaltung seine eigene Staatsform und sein eigenes Staatsgrundgesetz frei und unabhängig wird beschließen können"

Heute 60 jahre nach der Abstimmung über das Grundgesetz hat sich ein Bundestag entschieden aus Angst vor seiner Bevölkerung eine neue Verfassung im elitären Kreis weniger zu bestimmen. Nicht Hoffnung, nicht Vertrauen, sondern Bange bestimmen.

Auch dies sagt viel aus, wo wir heute stehen und wie wenig Erinnerung eine kleine Gruppe an Politikern an die Wurzeln unserer Demokratie, an die Geschichte unseres Grundgesetzes haben.



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Datum: 09.05.2005 23:35:38   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
8.5.1949 53 gegen 12 Stimmen für das Grundgesetz, Claudia Roth fordert hingegen Verfassungsdiktatur

es ist mal wieder belustigend

gestern lobten wir uns ob unserer Reife unserer Demokratie.

aber unsere Verfassungen scheinen uns immer noch von oben befohlen werden zu müssen. So reif sind wir also noch nicht.

Damals am 8.5.1949 stimmten 53 für das Grundgesetz, 12 gegen das Grundgesetz. Immerhin eine erstaunliche Meinungsvielfalt zur damaligen Zeit.

Heute hingegen fordert man bei der EU-Verfassung Einstimmigkeit, allen voran fordert dies Claudia Roth.

Was für eine EU-Verfassung, die einen solch hohen Anspruch an Uniformität vom Bundestag einfordert.

Deswegen von unten ein wenig Erinnerungs-Nachhilfe von die da im Bundestag:

Heinrich von Brentano (CDU): Hoffnung auf den Tag, an dem "das ganze deutsche Volk in wahrhaft freier Willensentfaltung seine eigene Staatsform und sein eigenes Staatsgrundgesetz frei und unabhängig wird beschließen können"


Tja. Davon wollen die da im Bundestag nicht´s wissen, ääh, sagen wir, davon wissen die Ungebildeten da im Bundestag nichts.

Mit der EU-Verfassung wählen die da im Bundestag uns ein neues Staatsgrundgesetz, aber von wahrhaft (was meinte wohl Brentano mit wahrhaft ?) freier Willensentfaltung für das ganze deutsche Volk ist keine Rede.
Und leider wird das deutsche Volk auch in keinster Weise über die EU-Verfassung aufgeklärt.

Wir erleben nur etwas, das man Verfassungsdiktatur nennen kann. Uniformiertheit in seiner feinsten Entfaltung.



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Datum: 08.05.2005 15:21:35   Autor: Aegir
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Viele Bürgerinitiativen haben sich entwickelt, das ganze Land diskutiert über die Verfassung. Und hier? Nichts.

Dabei ist diese Verfassung das "wichtigste Buch Europas" (taz), denn "die (EU-)Verfassung und das von den Organen der Union ... gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten." (Artikel I-6)
xxxxx://de.indymedia.org/2005/05/115242.shtml

So richtig unverständlich ist das nun wirklich nicht, denn bei uns wird im Pantheon ... äh Parlament über die EU-Verfassung entschieden, unser Urteil fällt sozusagen wie Mana vom Himmel.






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Datum: 02.05.2005 01:16:28   Autor: EinCDU-Wähler
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Fernmeldegeheimnis fehlt in EU-Verfassung ebenfalls!

Wie ich eben sah, fehlt in der EU-Verfassung
in der vorliegenden Form sogar das sehr
wichtige Grundrecht des Art. 10 GG, welcher
das Post- und Fernmeldegeheimnis garantiert,
welches seit der Preussischen Verfassung von
1848 Bestandteil von Verfassungen in
Deutschland war.
Ich finde es unerhört, dass es in dem
endgültigen Entwurf scheinbar fehlt.

In Zeiten, in welchen Schily und Zypries
eine Vorratsdatenspeicherung von sämtlichen
Fernmeldedaten aller Bürger am Bundestag
vorbei über die EU durchsetzen wollen und
Vorschriften zur Inneren Sicherheit verstärkt
von der EU erlassen werden,
erscheint dies ganz besonders fatal.



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Datum: 02.05.2005 01:04:48   Autor: EinCDU-Wähler
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
@A. Pflug: Aus dem Entwurf

>Könnten Sie mir bitte die entsprechenden Stellen aus dem Verfassungsentwurf nennen?

Die Einschränkungen der Grundrechte sind in
der EU-Verfassung in Art. II-112 geregelt.
Danach können alle Grundrechte in gleicher
Weise sehr weitgehend eingeschränkt werden.
Im Grundgesetz ist das anders. Hier sind in
den Grundrechtsartikeln (etwa Art. 5 Abs. 2 GG)
ausdrücklich gesetzliche Einschränkungsmöglichkeiten genannt, wonach
relativ leicht Einschränkungen möglich sind.
Bei Grundrechten, die sehr weitgehend gewährt
werden (etwa Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG),
fehlt eine solche ausdrückliche gesetzliche
Einschränkungsmöglichkeit.
Selbst ein Strafgesetz, das eine bestimmte
Handlung als Straftat mit Haftstrafen ahndet,
hat nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht
automatisch Vorrang vor dem Grundrecht, wenn die
Handlung zum Schutzbereich des Grundrechts
auf Kunstfreiheit gehört. Vielmehr muss
in so einem Fall zwischen Grundrecht und
gesetzlich geschütztem Gut abgewogen werden.

In der EU-Verfassung ist das anders und alle
Grundrechte sind in gleicher Weise einschränkbar.
Dies könnte in der Weise genutzt werden, dass
in Zukunft wichtige Grundrechte wie
Forschungsfreiheit so leicht beschränkt werden
können, wie heute in das Grundrecht auf
Meinungsfreiheit laufend immer stärker
eingegriffen wird. Z.B. könnte jemand auf die
Idee kommen, auch die Verwendung relativ
harmloser Stoffe selbst in der Forschung zu
verbieten. Nach dem Grundgesetz ist dies
nur möglich, wenn die Verwendung die Gesundheit
Dritter gefährden würde. Dies ist in der Regel
ausgeschlossen und deshalb auch kein solches Verbot
für Forschung in einem Labor möglich.
Begehrlichkeiten für so ein Verbot bestanden
jedoch bereits.
Nach der EU-Verfassung wäre dies dann jedoch bereits
möglich, wenn der EU-Umweltkommissarin ein Stoff
zu gefährlich erscheint und dies beschlossen
wird. Das ist ein erheblicher Unterschied.

Lediglich der Schutz des Wesensgehalts
eines Grundrechts aus Art. 19 GG ist in Art. II-112 Abs. 1
zu finden. Das Zitiergebot fehlt jedoch.
Insofern kann ein missverständlich ausgedrückter
Passus in einer Verordnung dann von einem
Richter als zulässige Grundrechtseinschränkung
selbst dann ausgelegt werden, wenn die
Formulierung ganz anders gedacht war und
die Verordnung nach dem Willen des
Gesetzgebers nie in dieses Grundrecht
eingreifen sollte.
Insofern ist auch dies höchst problematisch.

Ein zusätzlicher Schutz der Grundrechte
ist nur in Abs. 6 zu finden, der ohne dies
ausdrücklich zu nennen auf landesspezifische
Rechtsvorschriften verweist, worunter
ich auch das Grundgesetz verstehen würde.

Dennoch bleibt das Problem, dass lt.
EU-Verfassung eine zu weit reichende
Einschränkungsmöglichkeit besteht.



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Datum: 01.05.2005 23:59:12   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
rot-grün: Bundestag entmachtet, Unternehmer Milliardensteuergeschenke

erstaunlich, wie sich Deutschland in wenigen jahren rot-grün verändert hat und ohne dass, dies die Bevölkerung so richtig mitbekommen hat.

Dazu eine Bevölkerung, die nicht einmal die Augenbrauen kurz anhebt, wenn wieder von einem neuen Militäreinsatz deutscher Soldaten im Ausland die Rede ist.

Erstaunlich. Erstaunlich.



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Datum: 01.05.2005 23:44:17   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
von 23.167 Gesetzen sind 19 000 aus Brüssel, das die offizielle Auskunft der Bundesjustizminsterin

auf ein Anfrage, wieviele Gesetze bereits in Brüssel entschieden werden und wieviele überhaupt noch im deutschen Bundestag.

1998 bis 2004 umfasste der Zeitraum, der untersucht wurde.

Das entspricht einer nationalen Entmachtung, ohne dass das Volk darüber informiert wurde.

Die EU-Verfassung wird diese Verlagerung nach Brüssel weiter stärken. Zumindest wäre es anständig, man würde die Bevölkerung darüber informieren.




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Datum: 29.04.2005 14:38:23   Autor: Aegir
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
re: beispiele

Was halten Sie davon, sich mal ein bißchen kundig zu machen, anstatt sich von anderen alles hinterzutragen zu lassen?
Sie interessieren sich scheint's ohnehin nicht für Sachverhalte, denn unter jedes Posting setzen Sie einzig ihre monotone Aufforderung nach Beispielen, selbst wenn Sie vom Vorredner genannt worden waren.

Grundwissen: Der Maastrichtvertrag "bildet die vertragliche Grundlage zur Gründung der Europäischen Union (EU) und sieht eine umfassende Reform des europäischen Gemeinschaftsrechts vor. Wirtschaftlich und politisch sollen die Beziehungen der Mitgliedstaaten verdichtet werden. " ( Ausszug aus dem 1992 ratifizierten Vertrag zu Maastricht )

- Daraus läßt sich alles europäische Recht ableiten.




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Datum: 28.04.2005 22:04:24   Autor: Axel Pflug
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
EinCDU-Wähler

> Was mich sehr störte, war die Tatsache, dass jedes Grundrecht offenbar fast beliebig in gleicher Weise (wie
heute in Deutschland das Grundrecht auf Meinungsfreiheit) per Gesetz sehr weitgehend beschränkt werden kann, während im GG einige Grundrechte wie Forschungsfreiheit von verfassungsimmanenten Schranken abgesehen schrankenlos garantiert werden.

> Mich störte auch, dass möglicherweise sogar der Wesensgehalt eines Grundrechts per Gesetz angetastet werden kann (was u.a. nach Art. 19 GG unzulässig wäre. Offenbar ist nichtmal ein Zitiergebot wie im GG (ebenfalls Art. 19) vorgesehen.

Könnten Sie mir bitte die entsprechenden Stellen aus dem Verfassungsentwurf nennen?



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Datum: 27.04.2005 00:57:58   Autor: EinCDU-Wähler
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
@Axel Pflug: Feine Probleme im Entwurf der EU-Verfassung

Axel Pflug schrieb:
>Dann müßte es ja ganz einfach sein, ein solches Recht zu nennen.

Ich hatte leider nur vor längerer Zeit
Gelegenheit, kurz den Entwurf zur EU-Verfassung
auf einige besonders wichtige Grundrechte
zu überprüfen und zu überfliegen.
Was mich sehr störte, war
die Tatsache, dass jedes Grundrecht offenbar
fast beliebig in gleicher Weise (wie
heute in Deutschland das Grundrecht auf
Meinungsfreiheit) per Gesetz sehr weitgehend beschränkt werden
kann, während im GG einige Grundrechte wie
Forschungsfreiheit von verfassungsimmanenten
Schranken abgesehen schrankenlos garantiert
werden. Mich störte auch, dass möglicherweise
sogar der Wesensgehalt eines Grundrechts per
Gesetz angetastet werden kann (was u.a. nach
Art. 19 GG unzulässig wäre. Offenbar ist
nichtmal ein Zitiergebot wie im GG
(ebenfalls Art. 19) vorgesehen.

Wenn diese Befürchtungen zutreffend sind,
dann ist es z.B. unter einem Vorwand möglich,
zentrale Grundrechte, wie wir sie heute aus
im Grundgesetz kennen, per Gesetz unter
einem Vorwand fast völlig zu unterhöhlen.
Es wäre dann ebenso möglich, dass ein Richter
eine missverständlich formulierte Passage
in einem Gesetz als zulässige
Grundrechtseinschränkung (etwa des Fernmeldegeheimnisses
oder der Unverletzlichkeit der Wohnung)
interpretiert, obwohl der Gesetzgeber dies
nie beabsichtig hatte, dass also ein Richter
und nicht der Gesetzgeber Grundrechte
einschränkt.

Problematisch könnte auch folgender Konstrukt
sein, der im Bereich von EU-Richtlinien und
Verordnungen zur Inneren Sicherheit gelten soll:
Hier soll angeblich nicht das EU-Parlament
entscheiden sondern die Entscheidung den
Regierungen (im Ministerrat) vorbehalten bleiben
und die nationalen Parlamente dann zur
Ausführung verdonnert sein, selbst wenn die
Regelungen im Widerspruch zum Grundgesetz stehen
würden. Mir gefällt überhaupt nicht, dass
so letztlich Regierungen und nicht ein
Parlament Gesetze (wie z.B. EU-Verordnungen)
verabschieden können.

Ich denke, so geht es nicht und dieser Entwurf
müsste, wenn er solche Mängel tatsächlich noch
besitzt, dringend nachgebessert werden.



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Datum: 26.04.2005 23:43:09   Autor: HW2000
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Hoffnung

Richtig, orlev. Ich hoffe auf die Franzosen. Wenn wir unterwürfig waren, haben die Franzosen sich aufgelehnt. Ich hoffe, dass sich das jetzt wiederholt. Die Franzosen dürfen über die Verfassung abstimmen, wir nicht. Deswegen: Vive la France!



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Datum: 26.04.2005 22:26:40   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
re WH was für eine Ironie, wenn der deutsche Bundestag erst die Ablehnung des französischen Volkes festigen würde

Jetzt wo sich die Ja-Zustimmung in der französischen Bevölkerung mehrt, könnte das Signal einer überwältigenden Zustimmung aus Deutschland diejenigen nochmals daran erinnern, dass sie nun wirklich das allerletzte Bollwerk sind, die noch für ein würdevolles Europa standhalten. Und es sind gerade Franzosen, die bewiesen haben, das sie auf den Barrikaden gegen so manche Übermacht noch standhalten, wenn andere bereits davonlaufen.




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Datum: 26.04.2005 21:40:08   Autor: WH
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
EPD

Grüne 100 %, SPD 100 %, CSU CDU 98 % Ja-Stimmen>

EPD: Einheitspartei Deutschlands.

Die sollten sich zur EPD zusammen tun. Der Rest wird verboten. Die lästigen Wahlen konnten entfallen. Der Wahlkampf würde jedenfalls entscheidend billiger.
Das Ergebnis voraussagbar. Das nützt dann vielleicht dem Standort.

Gruß WH



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Datum: 26.04.2005 21:17:52   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Grüne 100 %, SPD 100 %, CSU CDU 98 % Ja-Stimmen

so sieht es im Moment aus.

Man sollte sich nochmal bei einem Medienberater kundig machen.

Sinn ist ja die entsprechende Motivierung der französischen Bevölkerung. 96 % Ja-Stimmen, das hat einen unangenehmen Beigeschmack in einer Demokratie. Eine solche Zahl könnte bei der französischen Bevökerung das gegenteil an Absicht bewirken. Das Verständnis um die Sorgen und Ängste der kleinen Menschen, das eigene Ringen zwischen den Positionen sollte wirkungsvoller zum Ausdruck kommen.Man sollte einen Wert um die 80 % anpeilen. Ich denke, das ist sinnvoller.



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Datum: 26.04.2005 05:19:41   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
re Axel Pflug da Fraktionszwang herrscht, bestimmen letztendlich eine Handvoll Politiker die Abwahl des Grundgesetzes

nicht nur, dass die Bevölkerung nicht aufgeklärt wird über die EU-Verfassung, nicht nur, dass Fischer sich nir für das Konkrete in der EU-Verfassung Zeit genommen hat, nicht nur, dass das Volk nicht zur EU-Verfassung gefragt wird, nein, da Fraktionszwang herrscht, bestimmen wenige Politiker über die Abwahl des Grundgesetzes.

Die Abgeordneten der Grünen haben erst Meads zugestimmt. Dies zeigt, wie wenig Eigenwillen und Eigenbehauptungswillen noch bei den Abgeordneten vorhanden ist.

Nein, es ist nicht richtig, wenn so wenige hier solch weitreichende Entscheidungen für sich alleine in Anspruch nehmen.




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Datum: 25.04.2005 22:27:02   Autor: Axel Pflug
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
orlev

> 1. Gemäß welcher Verfassung muss ein Verfassungsgericht Gesetze prüfen ?
> 2. Wie bindend ist die EU-Verfassung ?
> Selbst solch konkreten Fragen werden nicht gestellt.

Lesen Sie einmal beim Thema Geltungsbereich nach.


> Statt dessen, Verleumdung der Hinterfrager.

Welche Verleumdungen?



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Datum: 25.04.2005 22:25:29   Autor: Axel Pflug
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
orlev

Artikel III-144:

"1. Um einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Artikel III 14 und III 116 zu leisten und den Bürgern der Union, den Wirtschaftsbeteiligten sowie den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in vollem Umfang die Vorteile zugute kommen zu lassen, die sich aus der Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen ergeben, trägt die Union zum Auf und Ausbau transeuropäischer Netze in den Bereichen der Verkehrs , Telekommunikations und Energieinfrastruktur bei.

2. Die Tätigkeit der Union zielt im Rahmen eines Systems offener und wettbewerbsorientierter Märkte auf die Förderung des Verbunds und der Interoperabilität der einzelstaatlichen Netze sowie des Zugangs zu diesen Netzen ab. Sie trägt insbesondere der Notwendigkeit Rechnung, insulare, eingeschlossene und am Rande gelegene Gebiete mit den zentralen Gebieten der Union zu verbinden.!"

Nix verboten.

Und ob Sie Ihre Behauptungen von Christiansen haben oder nicht, ist mir herzlich egal.



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Datum: 25.04.2005 22:22:05   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Fischer konnte sich nicht um die Visa-Problematik kümmern, aber um die EU-Verfassung schon ?

Auch dies muss man hinterfragen.

Hatte dieser Fischer wirklich die Sorgen der Menschen im Blick und hatte dieser Fischer auch genügend Zeit und Kraft in die EU-Verfassung gesteckt, wie es notwendig gewesen wäre ? Der Fischer, der zugibt keine Zeit und keine Kraft und keinen Blick für die Visa-Fragen gehabt zu haben, weil er mit globalen Aufgaben beschäftigt war. Dieser Fischer, den der Kanzler mal so auf die Schnelle aus Verpflichtung für einen Wahlsieg 2002 den Posten in dem EU-Konvent gab und damit einen jahrlangen Verfassungsexperten ersetzte. Konnte sich dieser Fischer überhaupt richtig damit beschäftigen oder kann ein Minister grundsätzlich alles ohne jede Voraussetzung und jahrelange Einarbeitungsphase.

Entspricht dieser galoppierende parteipolitisch motivierte Personal-Wechsel der Verantwortung und der Ernsthaftigkeit, die diese EU-Verfassung verlangt ?
Nein. Fischer brachte es zwar weiter in seiner sammlung der Ehrenwimpel, die Verfassung brachte es allerdings um einen erfahrenen EU-Verfassungsexperten.

Auf seine Arbeit im EU-Konvent gefragt, antwortet Fischer stets:

"Jetzt dürfe man sich nicht in Einzelheiten verlieren"

Und hier sollen wir Vertrauen haben ?




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Datum: 25.04.2005 22:09:53   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Nach der Verfassung wird Camilla Königin, und dies gilt auch für die EU-Verfassung

zur Zeit aber wollen uns Sozialdemokraten und deutsche Gewerkschaften einreden, die EU-Verfassung sei doch keine "richtige" Verfassung. Man müsse das nicht so ernst nehmen, was da so drin steht. man könne mal so den einen oder anderen Artikel per Richtlinie außer Kraft setzen.

Allerdings entspricht dies nicht der Realität.

Die EU-Verfassung wird nämlich herrschende Königin über alle nationalen Verfassungen sein, so wie Camilla Königin von Großbritannien sein wird.



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Datum: 25.04.2005 21:41:09   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
re AxelPflug zwei einfache Fragen und nirgends liest man sie

1. Gemäß welcher Verfassung muss ein Verfassungsgericht Gesetze prüfen ?

2. Wie bindend ist die EU-Verfassung ?


Selbst solch konkreten Fragen werden nicht gestellt.
Statt dessen, Verleumdung der Hinterfrager.



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Datum: 25.04.2005 21:37:11   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
re Axel Pflug Die EU-Verfassung will Lohn- und Sozialdumping

„Die Mitgliedstaaten bemühen sich, über das Ausmaß der Liberalisierung der Dienstleistungen, zu dem sie aufgrund des nach Artikel III-147 Absatz 1 erlassenen Europäischen Rahmengesetzes verpflichtet sind, hinauszugehen, falls ihre wirtschaftliche Gesamtlage und die Lage des betreffenden Wirtschaftszweiges dies zulassen.“

Auch EU-Verfassung.

Was glauben wird losbrechen, wenn in wenigen Jahren die Übergangsfristen vorüber sind und nach EU-Verfassung geklagt werden kann ?

Müntefering und die deutschen Gewerkschaften sind ein ganz unehrlicher Politiker, der das Vertrauen der Arbeiter schamlos ausnutzt, weil er Ihnen nicht die Wahrheit sagt.

Und wer kritisiert ist gegen Weltoffenheit und gegen Europa.

Nein, es sind genau die anderen, die die Idee Europa dem Volk entfremden.




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Datum: 25.04.2005 21:26:32   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
re Axel Pflug Axel, das Konkrete, das Konkrete, das Konkrete EU-Verfassung Artikel III, 144

Art. III-144

Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Union als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind nach Maßgabe dieses Unterabschnitts verboten.

Ich wollte mit einigen wenigen Ausschnitten aus Christiansen darlegen, wie sich die EU-Verfassung auf unseren Mittelstand auswirken wird.

Nehmen Sie den Artikel III, 144

Was bedeutet er ?

Er bedeutet, dass alle Maßnahmen gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie gegen die EU-Verfassung verstoßen und nun Länder wie Polen stillhalten können, während die deutschen Gewerkschaften und die Sozialdemokraten den Rest an Vertrauen, den sie bei den Arbeitern haben, mißbrauchen, um einen Eindruck zu erwecken, dem die EU-Verfassung nicht standhalten kann. Polen kann jederzeit nach Inkrfattreten der EU-Verfassung diese Einschränkungen wieder aufheben, da sie gegen EU-Recht verstoßen.


Artikel III, 144 weitet sogar die EU-Dienstleistungsrichtlinie auf Nicht-EU-Mitgliedländer aus.

Verlange ich denn zuviel von Ihnen an Hinterfragen wenn ich sage:

Was da drin steht, das ist auch so gemeint.

58 % der deutschen Bevölkerung fühlen sich nicht über die EU-Verfassung informiert.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht umfassend informiert ist, welche Auswirkungen die EU-Verfassung haben wird.

Und jetzt (und das macht bitter) nutzt die SPD und die deutsche Gewerkschaft ihr Vertrauensverhältnis zum Arbeiter, um etwas durchzudrücken, gegen dass dann Müntefering schon am nächsten Tag wieder scheinheilig wettern wird, man müsse genau das bekämpfen, was die SPD erst einen Tag zuvor beschlossen hat.

Nein. Da wird unehrlich hintergangen.





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Datum: 25.04.2005 16:59:20   Autor: WH
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Re-Axel

Axel,

das Bundesverfassungsgericht hat hoffentlich etwas gegen seine Entmachtung und Degradierung.

Wenn unser Grundgesetz letztlich von der EU-Verfassung im Zweifel ausgestochen wird, dann bekommt das Bundesverfassungsgericht die Qualität eines Amtgerichtes.

Die nächst höhere Instanz entscheidet.

Da setze ich ganz auf die Eitelkeit der Verfassungsrichter, die dies verhindern werden.

Gruß WH




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Datum: 25.04.2005 15:35:40   Autor: Axel Pflug
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Aegir

Da steht etwas vom Ziel der Abschaffung der einzelnen Verfassungen?



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Datum: 25.04.2005 15:11:41   Autor: Axel Pflug
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
WH

> wir können doch nichts machen, weder für noch gegen die EU-Verfassung.
> Unsere Abgeordneten entscheiden losgelöst vom Volk. Niemand kann sie hindern.

Leider.
Allerdings ist das ein anderes Thema.



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Datum: 25.04.2005 14:56:25   Autor: Aegir
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
AxelPflug

Sie scheinen an partieller Blindheit zu leiden?

2. EU-Recht - Definitionen

Grundlage für die europäische Einigung als Kernziel der Gemeinschaften ist ausschließlich das Recht. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Rechtssystem, das Vorrang vor den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften hat.

europa.eu.int/eur-lex/de/about/pap/process_and_players2.html#1



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Datum: 25.04.2005 14:53:39   Autor: WH
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Re:Axel


Axel,

wir können doch nichts machen, weder für noch gegen die EU-Verfassung.

Unsere Abgeordneten entscheiden losgelöst vom Volk. Niemand kann sie hindern.

Wie gut, dass es die Franzosen und die Briten gibt. Letzte Bemerkung fließt mir nur ganz selten über die Lippen.

Aber an Frankreich und GB sieht man, dass in Demokratien der Wille des Volkes doch noch etwas zählen kann.

Ein Beobachter der deutschen Szene käme kaum auf diese Idee.

Gruß WH








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Datum: 25.04.2005 14:48:26   Autor: Axel Pflug
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Aegir

> Ziel der Vereinheitlichung von Richtlinien, Verordnungen, Gesetzestexten im europäischen Rahmen ist, die nationalen Parlamente überflüssig zu machen!

Klar doch.
Und den Bundestag gibt es auch nur, um die Länderparlamente überflüssig zu machen.
Die UNO ist natürlich auch nur zu dem Zweck gegründet worden, Staaten überflüssig zu machen.
Und die EU verfolgt natürlich nur das Ziel, allen europäischen Völkern ihre Identität zu nehmen.



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Datum: 25.04.2005 13:49:19   Autor: Aegir
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
BBL

Joachim Fest hat gestern in einem Gespräch wieder einmal bestätigt, daß die europäischen Volker dem Hitlerismus gegenüber ganz und gar nicht skeptisch waren, das Gegenteil war der Fall, sie haben Deutschland noch mindestens bis 1936 und länger um das Hitlerregime BENEIDET! Warum solten die Deutschen skeptischer sein als alle anderen?

Die Deutschen hatten zunächst gar keinen Grund, sich gegen Hitler aufzulehnen, es ging ihnen plötzlich unglaublich gut, Hitler hatte alle Versprechen eingelöst, die Arbeitslosigkeit war besiegt!
Und Hitler wurde von der Times zum Men of the World gekürt.

Die, die heute die große Klappe haben, möchte ich damals gesehen haben, wie sie sich bei späteren Aufmärschen & Verfolgungen der SS in den Weg gestellt hätten.




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Datum: 25.04.2005 13:31:32   Autor: Aegir
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
AxelPflug auflösung nationaler parlamente

### "> Wenn keine Rechte abgetreten werden sollen, wofür brauchen wir dann eine EU-Verfassung?

Dann müßte es ja ganz einfach sein, ein solches Recht zu nennen. "

Und dann? Geben Sie dann zu,m daß Sie keinen blassen Schimmer von Sinn und Zweck der EU haben?
Ich kann mir ehrlch nicht vorstellen, daß sie tatsächlich so naiv sind und glauben, wir würden keine Rechte an Brüssel abtreten! Man fühlt sich von Ihnen für dumm verkauft!

Ziel der Vereinheitlichung von Richtlinien, Verordnungen, Gesetzestexten im europäischen Rahmen ist, die nationalen Parlamente überflüssig zu machen!

www.cducsu.de/section__1/subsection__6/id__3214/meldungen_druck.aspx

"Ich möchte mich zunächst auf die Frage konzentrieren, welche Rolle der Bundestag und die nationalen Parlamente in Zukunft in einer Europäischen Union spielen werden, in der schon heute 70 Prozent der Gesetzgebung auf europäischer Ebene erfolgt.
Mit dem Verfassungsvertrag wird - das ist unstreitig - die Abwanderung der Kompetenzen nach Brüssel erheblich verstärkt werden." !!!

europa.eu.int/eur-lex/de/about/pap/process_and_players2.html#1

EU-Recht DEFINITION: Grundlage für die europäische Einigung als Kernziel der Gemeinschaften ist ausschließlich das Recht. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Rechtssystem, das Vorrang vor den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften hat. !!!



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Datum: 24.04.2005 22:46:52   Autor: Axel Pflug
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
orlev

Erstens habe ich wirklich keinen Bock, mir Christiansen reinzuziehen und zweitens waren wir beim Thema EU-Verfassung.



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Datum: 24.04.2005 22:16:36   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Der Mittelstand muss von der Erbschaftssteuer befreit werden, wenn der Mittelstand

sein Unternehmen an die Erben weiterreicht.

Und das muss unabhängig von der Körperschaftssteuer gemacht werden, weil das wichtiger ist.



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Datum: 24.04.2005 22:12:34   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
jetzt spricht er vom Mittelstand, er hat die Handwerksnovelle durchgedrückt

womit nun deutsche Handwerker vom Markt weg gedrückt werden.



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Datum: 24.04.2005 22:10:34   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
re Axel Pflug sehe Christiansen und schon spricht der Mittelständler von Europa

weil dieses Europa ihm den Rahmen gibt mit seinen rechtlichen Fakten

Das ist die Realität

Müntefering, der doch diese EU-Erweiterung mit handwerklichen Ungenügen durchgezogen hat, der den Beitritt von Rumänien und Bulgarien jetzt ohne Regeln durchdrückt, zieht sich auf Sprechblasen zurück.

Die Fakten haben doch die SPD geschaffen, in dem der Mittelstand nun sich bewegen muss.

Nein, Europa bestimmt uns und jetzt soll der nächste Schritt vollzogen werden. Müntefering will das Grundgesetz abschaffen. Das sind die Fakten.

Er redet und handelt anders.




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Datum: 24.04.2005 21:50:38   Autor: BBL
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Gauweiler muss man unterstützen!

Wird der EU- Verfassungsvertrag im Mai durch den Bundestag Ratifiziert, ist das einem Volksverrat gleichzusetzen.

Hier wird das deutsche Volk wieder durch eine Diktatorische Minderheit, gegen ihren willen ein System aufgezwungen, das es vielleicht Jahre später wieder ausbaden muss.

Ich bin 1955 geboren, muss aber sowie auch meine Kinder und deren Kinder usw. für die Taten der Vorfahren bezahlen.

Ich hatte als mein Vater noch lebte mal gefragt, konntet ihr nichts gegen die Nazis tun? Ich bekam zur Antwort. Junge was sollte ich einzelner dagegen unternehmen, wir hatten praktisch keine Rechte und als die meisten das gemerkt hatten war es zu spät!

Sicher du konntest aufmucken, aber dann war 100 % Sicher das du dich im KZ als Politischer Quertreiber und als Volksverräter einer ungewissen Zukunft ausgesetzt warst. Das in vielen fällen auch die Politischen Häftlinge mit den Füssen zuerst dieses Etablissement wieder verließen.

Heute kann ich meinen Vater verstehen, als er sagte Junge was konnte ich schon machen.

Und deswegen finde ich es richtig, dass der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler versucht, die Ratifizierung der EU-Verfassung im Bundestag zu stoppen. Auch wenn er nur ein paar Mitstreiter für sich gewinnen konnte, wie den Erlanger Rechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider. Diese Menschen müssen wir unsere Hochachtung erweisen und sie unterstützen.

Oder wollen wir uns später das gleiche fragen lassen, was wir unseren Eltern und Großeltern fragten: Was habt ihr unternommen?

Gruß
BBL



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Datum: 24.04.2005 20:26:37   Autor: WH
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Es wird so kommen


Der Bundestag beschließt die EU-Verfassung,

auch wenn Deutschland das einzige Land der EU bliebe, welches die Verfassung eingeführt hätte, würde künfitg die EU-Verfassung gelten und die Deutschen sich dieser unterwerfen.
Wir sind die geborenen Europäer. Wir können nicht anders. Es ist wie ein Zwangsverhalten.

Gruß WH



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Datum: 24.04.2005 20:01:15   Autor: Axel Pflug
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Totila

> Sagen Sie mal, Herr Pflug, für wie blöde halten Sie Ihre Co-Diskutanten eigentlich?

Ich habe eher das Gefühl, daß hier jemand blöd spielt. Aber vielleicht können Sie hier einmal schreiben, welche Rechte der Bundestag an die EU abtritt.

Soweit mir bekannt, hat jedes Bundesland in Deutschland eine eigene Verfassung. Es funktioniert.
In den USA hat jeder Bundesstaat eine eigene Verfassung. Es funktioniert.

In beiden fällen funktioniert es, weil klar geregelt ist, wo Bundesrecht zur Anwendung kommt und wo nicht. Derartige Regelungen sind auch in der EU gegeben. Nur will das hier im Forum offensichtlich niemand zur Kenntnis nehmen.



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Datum: 24.04.2005 19:56:30   Autor: Axel Pflug
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
orlev

>> Offensichtlich kennen Sie nichtmal den Geltungsbereich der beiden Verfassungen

> Sie meinen
> Grundgesetz für Deutschland
> EU-Verfassung für Europa

Den geographischen Geltungsbereich meinte ich eigentlich weniger. Dafür umso mehr den rechtlichen Geltungsbereich.



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Datum: 24.04.2005 19:52:07   Autor: Totila
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Axel Pflug - Geltungsbereich im luftleeren Raum?

Sagen Sie mal, Herr Pflug, für wie blöde halten Sie Ihre Co-Diskutanten eigentlich?

NfU



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Datum: 24.04.2005 19:50:40   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
"Wenn das die Göttin Freiheit ist, die möcht' ich nicht zum Schatze".

Das sagen heute auch viele zu diesem Europa von oben.

Es wird ein Grundgesetz unehrlich und durch die Hintertür "verabschiedet".

Billiglohndumping
Sozialdumping

In Frankreich gelingt es nicht ein Volk zu überzeugen.
Vielleicht liegt es an den nicht überzeugenden und glaubwürdigen Argumenten.



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Datum: 24.04.2005 19:43:55   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
re Axel Pflug Na wenn es so ist, dann am 18.Mai in der Paulskirche

>>>>>
Offensichtlich kennen Sie nichtmal den Geltungsbereich der beiden Verfassungen

Sie meinen

Grundgesetz für Deutschland
EU-Verfassung für Europa

Na Gott sei Dank, dann betrifft es uns ja nicht.

Dann können doch die Abgeordneten des deutschen Bundestages die EU-Verassung am 18.Mai in der Paulskirche feierlich beschließen.




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Datum: 24.04.2005 19:26:09   Autor: Axel Pflug
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
orlev

>> Meine Frage war: Welche Rechte gibt denn der Bundestag an die EU ab?

> Könnten Sie bitte ein Recht nennen, welches der Bundestag an die EU abtritt?

> Da ist dieses einzelne Recht, eine Winzigkeit gegenüber dem Umfang einer ganzen Verfassung.

WELCHES RECHT?

> Und doch weiß selbst das Bundesverfassungsgericht nicht, welche Konsequenzen dieses EU-Gesetz, der EU-Haftbefehl für Auswirkungen hat, wie er mit dem deutschen Grundgesetz zusammenhängt. Und stellt genau diese Frage an die Bundesregierung: Und die Bundesregierung antwortet mit: "Halb so schlimm"

Also überhaupt keine verbindlichen Vereinbarungen mit anderen Staaten? Wäre die logische Konsequenz.

> Wenn aber bereits eine einzelnes Gesetz dermaßen das Bundesverfassungsgericht umtreibt, wie groß muss dann erst das Hinterfragen des Bundesverfassungsgerichtes sein, wenn es darum geht, dass eine zweite Verfassung vom Bundestag in Kraft gesetzt wird. Zwei Verfassungen. Und welche wird nun in Streitfällen zu Grunde gelegt ?

Offensichtlich kennen Sie nichtmal den Geltungsbereich der beiden Verfassungen.



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Datum: 24.04.2005 19:08:05   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
re Axel Pflug Kein Recht des Grundgesetzes wird vom EU-Verfassung außer Kraft gesetzt

Ist das ihre Antwort ?
Also muss man keine Fragen stellen ?
Zwei Verfassungen und beide vom Bundestag voll anerkannt.

Warum dann die Diskussion in Frankreich, wenn dies so einfach ist ? Wenn französisches Recht davon nicht betroffen ist.




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Datum: 24.04.2005 19:04:11   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
re Axel Pflug Sie stellen dieselben hartnäckigen Fragen, wie das Bundesverfassungsgericht bzgl dem EU-Haftbefehl

>>>>
> Meine Frage war: Welche Rechte gibt denn der Bundestag an die EU ab?

Könnten Sie bitte ein Recht nennen, welches der Bundestag an die EU abtritt?

Da ist dieses einzelne Recht, eine Winzigkeit gegenüber dem Umfang einer ganzen Verfassung.

Und doch weiß selbst das Bundesverfassungsgericht nicht, welche Konsequenzen dieses EU-Gesetz, der EU-Haftbefehl für Auswirkungen hat, wie er mit dem deutschen Grundgesetz zusammenhängt. Und stellt genau diese Frage an die Bundesregierung: Und die Bundesregierung antwortet mit: "Halb so schlimm"

Wenn aber bereits eine einzelnes Gesetz dermaßen das Bundesverfassungsgericht umtreibt, wie groß muss dann erst das Hinterfragen des Bundesverfassungsgerichtes sein, wenn es darum geht, dass eine zweite Verfassung vom Bundestag in Kraft gesetzt wird. Zwei Verfassungen. Und welche wird nun in Streitfällen zu Grunde gelegt ?




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Datum: 24.04.2005 18:08:46   Autor: Axel Pflug
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Aegir

>> Meine Frage war: Welche Rechte gibt denn der Bundestag an die EU ab?
>> Könnten Sie bitte ein Recht nennen, welches der Bundestag an die EU abtritt? "

> Wenn keine Rechte abgetreten werden sollen, wofür brauchen wir dann eine EU-Verfassung?

Dann müßte es ja ganz einfach sein, ein solches Recht zu nennen.



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Datum: 24.04.2005 17:31:25   Autor: Aegir
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
welches der Bundestag an die EU

ZITAT "> Meine Frage war: Welche Rechte gibt denn der Bundestag an die EU ab?

Könnten Sie bitte ein Recht nennen, welches der Bundestag an die EU abtritt? "

Wenn keine Rechte abgetreten werden sollen, wofür brauchen wir dann eine EU-Verfassung?

EU = seit 1957 wirtschaftliche, 1993 politische Union mit Sitz in Brüssel
Ziele sind eine gemeinsame Aussenpolitik, gemeinsame Verteidigunspolitik, usw.

Sie scheinen den Anschluß verpaßt zu haben?




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Datum: 24.04.2005 17:15:13   Autor: Axel Pflug
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
orlev

> Meine Frage war: Welche Rechte gibt denn der Bundestag an die EU ab?

Könnten Sie bitte ein Recht nennen, welches der Bundestag an die EU abtritt?



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Datum: 24.04.2005 17:13:15   Autor: Axel Pflug
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Aegir

>>> Man muß Artikel 146 GG lesen, der ist wahrlich nicht schwer zu verstehen, dann weiß man, daß Gauweiler Recht hat.

>> Sie haben soeben bewiesen, daß Sie den Artikel 146 GG nicht verstehen. "

> Ihre Behauptung ist so allgemein gefaßt, die läßt sich überall drunter posten, dafür reicht ein IQ nahe Null, die bedeutet gar nichts, außer, daß Sie sich für unglaublich wichtig halten.

Ihre Behauptung wahr nicht präziser als meine Antwort. Warum sollte meine Antwort da besser sein.
Aber wenn Sie es wünschen: In Artikel 146 GG steht nur, unter welcher Bedingung das GG außer Kraft gesetzt wird.
Jetzt werden Sie natürlich behaupten, daß das GG durch eine EU-Verfassung außer Kraft gesetzt wird. Auf den Beweis für diese Behauptung werde ich jedoch lange warten können.



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Datum: 24.04.2005 17:08:11   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Feinstaub: wenn Brüssel es will, stehen alle Räder in München still

Man kann verschiedener Standpunkte über die Feinstaub-Anordnung sein.

Aber wir erleben:

Brüssel ordnet an
Deutschland setzt um
In deutschen Städten stehen die Räder still

Dieses Rollenverständnis wird sich erheblich verfestigen.
Es geht nur darum, dass die Bevölkerung darüber informiert wird und nicht plötzlich die Aufklärung darüber versäumt wird, weil man ja vor dem 29.05 schnell die Abwahl des Grundgesetzes durchdrücken müsse. Die Zeit für eine Aufklärung über die Folgen der Zustimmung zur EU-Verfassung wurde verschleppt. Aber das Bundesverfassungsgericht hat zumindest nun die Möglichkeit den Menschen, die mit dem Grundgesetz ehrlich verbunden sind, Zeit zu geben, damit sie darüber sich äußern können.



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Datum: 24.04.2005 16:57:06   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
re Axel Pflug Geht zur Europa-Wahl, weil sehr viel bereits in Brüssel entschieden wird

>>>
Welche Rechte gibt denn der Bundestag an die EU ab?

Hörten wir nicht vor der letzten Europa-Wahl:

Geht zur Europa-Wahl, weil schon sehr viel in Brüssel entschieden wird.

Stimmen Sie dem zumindest zu und stimmen sie zu, dass die Annahme der EU-Verfassung keine Nebensächlichkeit ist.

Doch ihre Frage zeigt das Anliegen von Gauweiler und den Vorwurf an die Abgeordneten des deutschen Bundestages auf:

Man will nicht offenlegen, was eigentlich die Zustimmung zur EU-Verfassung bedeutet.
Die Bevölkerung ist nicht informiert.
Die Bevölkerung ist nicht eingebunden.

Dort wo, wie in Frankreich diskutiert wird, kann anscheinend nicht überzeugt werden.



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Datum: 24.04.2005 16:28:34   Autor: Aegir
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
helgapur

Sie haben natürlich Recht, aber ich hatte den Inhalt schon an anderen Stellen besprochen.
Ich wollte keine Wiederholung, deshalb nur ein Verweis.







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Datum: 24.04.2005 16:24:18   Autor: Aegir
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
orlev

ZITAT "Gauweiler ist nicht gegen die EU-Verfassung.
Er möchte nur, dass man wenigstens den Menschen sagt: Die Abgeordneten des deutschen Bundestages ersetzen im Namen des deutschen Volkes faktisch die deutsche Verfassung durch eine andere. Das deutsche Grundgesetz hört dann auf zu existieren.

Nur das sagt niemand dem Volk. "

Daß man uns über Artikel 146 nicht aufgeklärt hat und wie immer im Zusammenhang mit der EU auch bei der Verfassung auf die einsame Entscheidung des Parlaments setzt, macht die Geschichte verdächtig.

Die EU war nie Volkes Projekt, sondern ist ganz und gar auf politischem Mist gewachsen.

Rechtlich ist eine parlamentarische Zustimmung zur EU-Verfassung allerdings anfechtbar, denn Artikel 146 setzt eien "freie Entscheidung des deutschen Volkes voraus" und nicht eine des Parlaments!






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Datum: 24.04.2005 16:08:37   Autor: Aegir
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
AxelPflug

ZITAT "> Man muß Artikel 146 GG lesen, der ist wahrlich nicht schwer zu verstehen, dann weiß man, daß Gauweiler Recht hat.

Sie haben soeben bewiesen, daß Sie den Artikel 146 GG nicht verstehen. "

Ihre Behauptung ist so allgemein gefaßt, die läßt sich überall drunter posten, dafür reicht ein IQ nahe Null, die bedeutet gar nichts, außer, daß Sie sich für unglaublich wichtig halten.










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Datum: 24.04.2005 14:01:00   Autor: Axel Pflug
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Aegir

> Man muß Artikel 146 GG lesen, der ist wahrlich nicht schwer zu verstehen, dann weiß man, daß Gauweiler Recht hat.

Sie haben soeben bewiesen, daß Sie den Artikel 146 GG nicht verstehen.



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Datum: 24.04.2005 13:59:56   Autor: Axel Pflug
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Ernst

> Es ist eine Anmassung, dass der Bundestag mehr Rechte an die EU abgeben will, als er selbst hat.

Welche Rechte gibt denn der Bundestag an die EU ab?



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Datum: 24.04.2005 10:23:19   Autor: marcaurel
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
EU-Verfassung

Irgendwie könnte man den Eindruck gewinnen, wenn man dieses Machwerk liest, dass der freie Handel und der unverfälschte Wettbewerb in den Rang eines elementaren Menschenrechts erhoben wurden.

Als ersten Paragraphen in dieser "Verfassung" würde ich daher ehrlicherweise vorschlagen:

"Die Rendite des Aktionärs ist unantastbar. Sie zu schützen und zu achten ist Aufgabe aller europäischen Machenschaften"

Die Ratifizierung dieses Machwerks ist Verrat am deutschen Volk.




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Datum: 24.04.2005 10:17:36   Autor: marcaurel
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
EU-Verfassung

Aus der Definition und Ziele der Union

"Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen und einen Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb."

Das steht in diesem Machwerk ziemlich weit vorne, kann also nicht so ganz unwichtig sein. Ich vermisse aber noch einen Absatz, der eine gesetzlich garantierte Mindesthöhe der Kapitalrendite in Europa festlegt. Wie wärs denn mit 25%?










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Datum: 24.04.2005 09:46:01   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Kann das Grundgesetz ohne Wissen des Bundesverfassungsgerichtes abgeschafft werden ?

Stoiber ist mit Abgeordneten konfrontiert, die sich das Grundgesetz nicht so einfach wegnehmen lassen.

Die SPD sagt hingegen dem Volk nicht die Wahrheit.

Zur Zeit gibt es sogar nur noch einen Grund, mit dem die Abschaffung des Grundgesetzes erklärt wird:

Es muss vor dem 29.5 geschehen.

Das Bundesverfassungsgericht wird diese übereilte Leichtfertigkeit und Oberverächtlichkeit in der Politik auf jeden Fall stoppen. Man kann verschiedene Standpunkte haben, aber bei der Abschaffung des Grundgesetzes sollte nicht die Verfassung in Frankreich zentraler Beweggrund sein. Das Grundgesetz kann man schließlich nur einmal abschaffen. Wenn man das Grundgesetz ohne das Volk abschaffen kann, ja dem Volk nicht einmal sagt, dass das Grundgesetz abgeschafft wird, dann sollte man wenigstens fragen, ob das Grundgesetz auch ohne das Bundesverfassungsgericht abgeschafft werden kann. Zumindest gibt Gauweiler dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, sich bewusst zu machen, dass das Grundgesetz übereilt über die Hintertür ohne Volk und ohne Bundesverfassungsgericht abgeschafft wird. Mit diesem Wissen kann nun das Bundesverfassungsgericht machen, was es will.




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Datum: 23.04.2005 22:32:59   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Das Bundesverfassungsgericht wird den deutschen Bundestag stoppen

Da bin ich mir sicher.

Bereits beim EU-Haftbefehl hinterfragte das Bundesverfassungsgericht sehr eindringlich, warum ein Deutscher demnächst in ein rumänisches Gefängnis zur Untersuchungshaft ausgeliefert werden muss.

Und die deutschen Abegordneten glauben allen Ernstes das Bundesverfassungsgericht lässt mal so durch die Hintertür das Grundgesetz abschaffen ?

Diese Abgeordneten werden eine böse Überraschung erleben.




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Datum: 23.04.2005 22:24:03   Autor: HW2000
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Richtig

Richtig, orlev. Sie haben Recht. Uns wird unsere "Verfassung" genommen, und niemand hat den Bürgersinn, sich dagegen aufzulehnen.
Meine letzte Hoffnung ist aber, dass die Franzosen dieses Monstrum in einer demokratischen Volksabstimmung stoppen.



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Datum: 23.04.2005 22:12:54   Autor: orlev
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
zumindest sollte man einem Volk sagen, dass es in wenigen Tagen seine Verfassung verliert

denn genau das geschieht in wenigen Tagen.

Gauweiler ist nicht gegen die EU-Verfassung.
Er möchte nur, dass man wenigstens den Menschen sagt: Die Abgeordneten des deutschen Bundestages ersetzen im Namen des deutschen Volkes faktisch die deutsche Verfassung durch eine andere. Das deutsche Grundgesetz hört dann auf zu existieren.

Nur das sagt niemand dem Volk.



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Datum: 22.04.2005 20:32:48   Autor: helgapur
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Aegir Man muß Artikel 146 Grundgesetz lesen!

Dann sollten Sie den Wortlaut auch hierher schreiben! Nicht jeder hat ein Grundgesetz. Artikel 146 GG lautet: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Bonn am Rhein, am 23. Mai 1949
Dr. Adenauer Präsident des Parlamentarischen Rates
Schönfelder 1. Vizepräsident
Dr. Schäfer 2. Vizepräsident



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Datum: 22.04.2005 18:11:12   Autor: Aegir
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Artikel 146 GG

Man muß Artikel 146 GG lesen, der ist wahrlich nicht schwer zu verstehen, dann weiß man, daß Gauweiler Recht hat.





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Datum: 22.04.2005 15:23:03   Autor: Ernst
Thema: Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag
Gauweiler und der EU-Verfassungsvertrag

Moin,

der CSU-Abgeordnete Gauweiler legt Organklage und Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages im Bundestag ein. Schoen das es noch jemanden in den Reihen der CDU/CSU gibt, der sich etwas traut. Es ist eine Anmassung, dass der Bundestag mehr Rechte an die EU abgeben will, als er selbst hat.

Gruss aus Baku

Ernst



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